Bestellen die Praxen Erst- und Zweitimpfungen, sollen die benötigten Dosen impfstoffspezifisch auf separaten Rezepten verordnet werden. So solle sichergestellt werden, dass die Zweitimpfungen prioritär beliefert werden. Für Comirnaty gibt es außerdem eine neue BUND-PZN für die Zweitimpfung.
Erst- und Zweitimpfungen sollen getrennt verordnet werden. In KW 19 könnten die ersten Bestellungen über Zweitimpfungen mit Comirnaty (BioNTech) anfallen. Zum 1. Mai gibt es für die Zweitimpfungen von Comirnaty eine neue BUND-PZN – 17436138 (Comirntay BioNTech BUND II). Die seit 1. April geltende BUND-PZN 17377588 bleibt die artikelbestimmende Produktnummer. Auf dem Lieferschein des Großhandels werden wie bisher ausschließlich Angaben zur PZN 17377588 enthalten sein.
„Die neue Sonder-PZN ist keine eigenständige Artikelnummer, sondern dient ausschließlich als Indikator dafür, wie viele der bestellten Vials für die Zweitimpfungen verwendet werden sollen“, heißt es in einem Rundschreiben. Zweitimpfungen sind durch den Großhandel und die Apotheke immer prioritär zu beliefern.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass die wöchentlich maximale Bestellmenge je Ärzt:in die Impfstoffdosen für Erst- und für Zweitimpfungen umfasst. Das bedeutet: Ärzt:innen können nach Abzug der Zweitimpfungen noch so viele Impfdosen für Erstimpfungen bestellen, bis die Obergrenze erreicht ist.
Für Vaxzevria (AstraZeneca) gibt es noch keine zweite BUND-PZN, die für die Bestellung der Zweitimpfungen zum Einsatz kommen soll. Diese werde voraussichtlich für die zwölfte Woche nach Beginn der Impfkampagne zur Verfügung stehen. Wollen Vertragsärzte schon jetzt Zweitimpfungen verordnen, können sie dies bei der Bestellung als Information für die Apotheke auf dem Rezept vermerken. „Angesichts der zur Verfügung stehenden Mengen an Vaxzevria dürfte es derzeit auch ohne zweite Sonder-PZN keine Probleme bei der Belieferung dieses Impfstoffes für Zweitimpfungen geben.“
Weniger Impfbesteck: Ab der kommenden Woche wird weniger Impfbesteck ausgeliefert. Bislang wurde das benötigte Zubehör Vial-bezogen inklusive einem Puffer von etwa 20 Prozent vom Großhandel ausgeliefert. Aufgrund der sehr großen Nachfrage nach Spritzen und Kanülen wird in den KW 18, 19 und 20 der Puffer auf etwa 10 Prozent minimiert.
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