In knapp drei Wochen tagt der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht zum zweiten Mal in diesem Jahr. Auf der Tagesordnung befinden sich dabei mehrere „alte Bekannte“. So geht es um einen neuen Anlauf für den OTC-Switch bei Azelastin/Fluticasonpropionat (enthalten in Dymista) und Sildenafil.
Am 11. Juli beraten die Expert:innen des Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht unter anderem über die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für eine Zubereitung aus Azelastin/Fluticasonpropionat zu nasalen Anwendung. Bereits in der letzten Sitzung Anfang des Jahres ist dies diskutiert worden. Der Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit, unter anderem aufgrund der Sorge vor einem Missbrauch der Kombination im Sinne einer nicht indizierten und zu breiten Anwendung. Nun steht der OTC-Switch der in Dymista enthaltenen Kombi erneut auf der Tagesordnung.
Dymista kommt nach ärztlicher Verschreibung bei mittelschwerer bis schwerer saisonaler und perennialer allergischer Rhinitis zum Einsatz – vorausgesetzt, eine Monotherapie mit einem intranasalen Antihistaminikum oder einem Glukokortikoid ist nicht ausreichend.
Fluticasonpropionat ist ein synthetisches, dreifach fluoriertes Kortikosteroid und besitzt stark entzündungshemmende Eigenschaften. Der Wirkstoff ist drei- bis fünfmal stärker als Dexamethason.
Azelastin ist ein selektives Antihistaminikum vom Typ der H1-Blocker der zweiten Generation und kommt zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis (Heuschnupfen) bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab sechs Jahren zum Einsatz. Das rezepftfreie Antihistaminikum besitzt eine starke und langanhaltende antiallergische Wirkung und entfaltet selektiv H1-antagonistische Eigenschaften sowie eine antientzündliche Wirkung. Histamin kann nicht mehr an den Rezeptor binden.
OTC-Switch für Sildenafil 25 mg und Tadalafil 10 mg?
Außerdem gibt es einen neuen Anlauf zum OTC-Switch für Sildenafil. Nachdem dieser in der Dosierung 50 mg unter anderem wegen möglicher schwerer Nebenwirkungen und dem Verweis auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Abklärung der erektilen Dysfunktion abgelehnt wurde, ist in der kommenden Sitzung des Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht die Dosierung zu 25 mg Thema. Diese wird laut Fachinformation unter anderem bei Patient:innen eingesetzt, die eine eingeschränkte Leber- oder Nierenfunktion haben. Und auch Tadalafil 10 mg könnte aus der Verschreibungspflicht entlassen werden.
Sildenafil und Tadalafil gehören zu den Phosphodiesterase (PDE)-5-Hemmern und wird zur Behandlung der erektilen Dysfunktion bei erwachsenen Männern eingesetzt. Ursprünglich wurde der Arzneistoff zur Blutdrucksenkung entwickelt.
Rizatriptan könnte OTC werden
Ebenfalls auf der Tagesordnung steht Rizatriptan 5 mg und somit ein weiteres Triptan – bislang sind drei Triptane rezeptfrei zu erhalten. Naratriptan wurde bereits 2005 und Almotriptan 2007 partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen. Sumatriptan hat es im zweiten Anlauf geschafft.
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