Desinfektionsmittel sind ausverkauft und die Apotheken vor Ort die Retter in der Not. Eine Allgemeinverfügung erlaubt ihnen die Herstellung von Ethanol, 2-Propanol und 1-Propanol-haltigen Händedesinfektionsmitteln. Bei den Lösungen handelt es sich um Biozide und keine Arzneimittel. Daher müssen die Ausgangssubstanzen nicht zwingend Arzneibuchqualität aufweisen. Wer die Qualität der selbst hergestellten Lösungen untersuchen lassen will, kann dies beim Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) tun.
„Die gegenwärtige Ausnahmesituation zeigt, wie wichtig und unverzichtbar die Herstellung von qualitativ hochwertigen Zubereitungen in der Apotheke ist“, schreibt das ZL und bietet PTA und Apothekern die Möglichkeit, die Qualität und alle damit zusammenhängenden Herstellungsprozesse überprüfen lassen zu können. Die selbst hergestellten Desinfektionsmittel können sich einer Qualitätskontrolle unterziehen lassen. Die Anmeldung ist über das Online-Benutzerkonto möglich.
Diese Desinfektionsmittel-Rezepturen können untersucht werden
- Ethanol-basierte Händedesinfektionslösung (WHO Empfehlung)
- Ethanol 70 Prozent (V/V) zur Desinfektion SR
- Ethanol 80 Prozent (V/V) zur Desinfektion SR
- 2-Propanol-haltige Händedesinfektionslösungen (WHO-Empfehlung)
- 2-Propanol-Wasser-Gemisch 70 Prozent (V/V)
Herstellung mit Ethanol (WHO)
Ethanol 96 %: 8.333 ml
Wasserstoffperoxid 3 %: 417 ml
Glycerol 98 %: 145 ml
Steriles Wasser: ad 10.000 ml
Herstellung mit Isoprop (WHO)
Isopropylalkohol 99,8 %: 7.515 ml
Wasserstoffperoxid 3 %: 417 ml
Glycerol 98 %: 145 ml
Steriles Wasser: ad 10.000 ml
Zertifikatsrelevanter Prüfparameter des ZL für die Desinfektionsmittel ist die Dichte. Pro Untersuchung fällt eine Gebühr von 75 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an.
ZL: Desinfektionsmittel-Prüfzeitraum bis August 2020
Eine Online-Buchung vorausgesetzt, können Apotheken von März bis einschließlich August ihre selbst hergestellten Desinfektionsmittel vom ZL überprüfen lassen. Der Einsendezeitpunkt kann nach erfolgreicher Online-Buchung beliebig gewählt werden. Versendet wird mittels Freeway-Kurierdienst. Die Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe erfolgt innerhalb von fünf bis zehn Tagen und ist zwölf Monate gültig.
Ablauf
- Die Apotheke meldet sich online über das ZL-Benutzerkonto auf der Homepage des ZL an.
- Mit der Anmeldung erhält die Apotheke ein Herstellungsprotokoll zum Download.
- Dann stellt die Apotheke die Desinfektionslösung her und füllt 50 ml davon ab, die an das ZL versendet werden.
- Im Anschluss untersucht das ZL die Qualität der Lösung hinsichtlich chemischer und physikalischer Prüfkriterien nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den anerkannten pharmazeutischen Regeln.
- Zuletzt erhält die Apotheke das Ergebnis in Form eines Prüfprotokolls sowie weiterführende Empfehlungen. Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Zertifikat ausgestellt.
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