Wunschgehalt: So klappt´s in der Bewerbung
Egal ob frischgebackene/r PTA oder erfahrene/r Kolleg:in auf der Suche nach neuen Herausforderungen: Im Bewerbungsgespräch kommt früher oder später das Thema Geld auf. Schließlich soll deine Arbeit in der Apotheke auch entsprechend entlohnt werden. Doch was ist rund um das Äußern des Wunschgehaltes zu beachten?
Über Geld spricht hierzulande kaum jemand gerne, das gilt auch für das Berufsleben. Doch darum herum kommen PTA in der Regel nicht. Denn spätestens im Bewerbungsgespräch ist das Gehalt Thema. Schließlich wird längst nicht in jeder Apotheke nach Tarif bezahlt und selbst wenn doch, kann noch Luft nach oben bestehen. Doch bittet dich der/die mögliche zukünftige Chef:in darum, dein Wunschgehalt zu nennen, stellt sich die Frage nach dem Wie und Wann. Hier kommen einige Tipps.
Fakten, Fakten, Fakten
Wunsch und Wirklichkeit können beim PTA-Gehalt oftmals weit auseinander liegen. Kein Wunder, dass es im Bewerbungsprozess knifflig werden kann, wenn es ums Geld geht. Denn du solltest einerseits nicht zu niedrig, aber auch nicht zu hoch einsteigen, sondern das richtige Maß finden. Schließlich möchte sich niemand unter Wert verkaufen und auf der anderen Seite auch nicht überheblich wirken.
Hier kommt der „Marktwert“ ins Spiel. Sprich: Du solltest wissen, wie die übliche Bezahlung für PTA ausfällt, beispielsweise in der jeweiligen Region, mit entsprechender Berufserfahrung oder Qualifikationen, um einen geeigneten Betrag festzulegen, den du dann anhand von Fakten und Vergleichswerten begründen kannst. Der Tarifvertrag kann hier ein guter Anhaltspunkt sein. Zahlen jedoch andere Apotheken in der Umgebung übertariflich, ist dies ebenfalls eine wichtige Information, die du bei der Angabe des Wunschgehaltes berücksichtigen solltest und auch ansprechen kannst.
Außerdem solltest du selbst Fakten schaffen, indem du eine möglichst konkrete Summe nennst, die du dir vorstellst. Ob du einen monatlichen Betrag oder das Jahresgehalt angibst, ist dir überlassen, wichtig ist jedoch, das Bruttogehalt anzusetzen, weil der Nettobetrag individuell abweichen kann. 5 bis 15 Prozent über Tarifvertrag können dabei laut Adexa-Rechtsexpertin und Businesscoach Minou Hansen drin sein – je nach Qualifikation.
Achtung: Entscheidest du dich bei der Angabe deines Wunschgehaltes für eine Spanne, solltest du das untere Ende nicht zu niedrig ansetzen. Denn oftmals nutzen Chef:innen diesen Betrag als Grundlage für das weitere Gespräch. Stelle also sicher, dass dein Wunschgehalt trotzdem abgedeckt ist.
Wunschgehalt nicht zu früh ansprechen
Neben der Höhe stellt sich auch die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt, um das Wunschgehalt zu nennen. Hier gilt die Regel: besser nicht zu früh. Sprichst du beispielsweise direkt während deiner kurzen Vorstellung an, wie viel du verdienen möchtest, kann dies abschreckend wirken und den Eindruck erwecken, dass es dir nur ums Geld und nicht um die Stelle geht. Warte stattdessen einen späteren Zeitpunkt im Gespräch ab, bis die Aufgaben und Anforderungen besprochen wurden. Spricht die Apothekenleitung das Thema nicht von sich aus an, kannst du zum Ende aber durchaus selbst aktiv werden, schließlich ist das Gehalt ein wichtiges Kriterium.
Übrigens: Eine Pflicht, einen Gehaltswunsch zu äußern, gibt nicht. Das bedeutet, selbst wenn der/die mögliche neue Chef:in explizit danach, musst du theoretisch keine konkrete Summe nennen. Allerdings wirkt dies in der Regel unvorbereitet.
Kann oder will die Apothekenleitung deinen Wunsch nicht erfüllen, kannst du stattdessen auf andere Extras wie mehr Urlaubstage, flexiblere Arbeitszeiten oder Ähnliches pochen.
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