Wenn es in der Apotheke brennt: So verhältst du dich im Ernstfall
In der Apotheke werden mitunter gefährliche und leicht entzündbare Stoffe aufbewahrt, die entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Kein Wunder, dass das Thema Brandschutz eine wichtige Rolle spielt. Doch was gilt, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Ernstfall kommt und es in der Apotheke brennt? Sollten PTA selbst zum Feuerlöscher greifen oder sich lieber in Sicherheit bringen? Wir frischen dein Wissen auf.
Generell gilt: Arbeitgebende müssen für den Fall vorsorgen, dass es in der Apotheke brennt. Dazu heißt es in § 10 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ im Arbeitsschutzgesetz: „Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.“
Der/die Chef:in muss also unter anderem durch entsprechende Maßnahmen sicherstellen, dass Beschäftigte und auch Kund:innen im Brandfall schnellstmöglich gewarnt werden. Auch ein Evakuierungsplan ist Pflicht. Weitere Maßnahmen gegen Brände finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten A2.2.
Zusätzlich kann die Apothekenleitung jemanden aus dem Team als Evakuierungshelfer:in benennen. Außerdem muss die Apothekenleitung dafür Sorge tragen, dass es im Ernstfall eine Verbindung zu den jeweiligen Stellen – sprich Feuerwehr, Notarzt und Co. – gibt. Hinzukommt, dass Beschäftigte regelmäßig durch Brandschutzübungen für den Ernstfall vorbereitet werden sollten.
Apotheke brennt: Darauf kommt es an
Für dich als Angestellte:r gilt grundsätzlich das Prinzip: Sicherheit geht vor, wenn es in der Apotheke brennt. Du solltest also zuerst alles daran setzen, dich und andere Personen aus der Gefahrenzone zu bringen, anstatt selbst zum Feuerlöscher zu greifen. Denn das ist Aufgabe des/der Brandschutzbeauftragen, die von der Apothekenleitung benannt und entsprechend für den Ernstfall geschult wurden. Letztere/r sollte außerdem umgehend verständigt werden, gleiches gilt für den/die Chef:in sowie die Feuerwehr.
Tipp: Gebückt gehen. Rauch und Hitze steigen nach oben, daher empfiehlt es sich, den Kopf möglichst weit nach unten zu halten, um nicht zu viel davon einzuatmen.
Beim Verlassen der Apotheke solltest du darauf achten, nicht in Panik zu verfallen und dich an die vorgegebenen Fluchtwege zu halten, informiert der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Generell sind die Vorgaben der apothekeninternen Brandschutzordnung einzuhalten, die von Chef:innen für alle gut sichtbar ausgehängt werden müssen. Wertgegenstände bleiben in der Apotheke zurück und Türen und Fenster geschlossen.
Achtung: Nach dem Brand müssen alle Schutzmaßnahmen – Rauchmelder, Feuerlöscher und Co. – sofort wieder einsatzbereit gemacht werden, um für den nächsten Vorfall vorbereitet zu sein.
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