Wegen Omikron: Genesenenstatus nur noch drei Monate
Der Corona-Genesenenstatus ist auf drei Monate verkürzt worden – das Bundesgesundheitsministerium (BMG) begründet dies mit der neuen Virusvariante Omikron.
Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger:in zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, solange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.
Die neue Vorgabe knüpft an eine vom Bundesrat am vergangenen Freitag besiegelte Verordnung an und gilt seit Samstag. Demnach müssen Genesenennachweise Kriterien entsprechen, die das RKI auf seiner Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen“. Und: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.“ Das RKI erläutert: „Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.“
Zuvor hatte in der Verordnung als generelle Regelung gestanden, dass der Test „mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt“.
Mit In-Kraft-Treten der neuen Vorgaben gelten Genesenennachweise nun nur noch für maximal drei Monate – laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Tarifbindung stagniert: Nur jede/r Zweite profitiert
Mehr Lohn, weniger Arbeit: Tarifbeschäftigte profitieren in der Regel von besseren Arbeitsbedingungen. Doch nicht für alle Angestellten greift hierzulande ein …
Mutterschutz auch bei Fehlgeburt ab 13. SSW
Zum 1. Juni treten Neuerungen beim Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft. Künftig haben auch Frauen Anspruch auf Mutterschutz, die ab der …
TGL: Tarifabschluss ist „ausbalancierte Lösung“ zum Arbeitsplatzerhalt
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen der Adexa und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) greift seit Jahresbeginn ein neuer Gehaltstarifvertrag. Der …