Wegen Corona: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte am 25. März 2020 zu einem Sonder-Jour Fixe geladen. Per Telefonkonferenz wurde die aktuelle Versorgungslage im Kontext von Covid-19 bewertet.
Auf der Agenda standen unter anderem die Aktivitäten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wie das Schreiben des BMG an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ABDA zur bedarfsgerechten Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln. Die Mediziner hatten Hinweise zum Verordnungsverhalten erhalten – mit dem Ziel, eine kontinuierliche, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung der Patienten sicherzustellen, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind. Apotheker wurden um ein angemessenes Abgabeverhalten bei OTC-Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren gebeten. Durch die Abgabe von bedarfsgerechten Mengen kann auch bei diesen Produkten Versorgungsengpässen entgegengewirkt werden.
Ein weiterer Punkt war das Schreiben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Paracetamol. „Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln weiterhin sicherzustellen, sollen Hersteller, Großhandel und Apotheken die Belieferung und Abgabe von paracetamolhaltigen Arzneimitteln nur in den im akuten Behandlungsfall benötigten Mengen und nur nach Prüfung geeigneter, therapeutischer Alternativen vornehmen“, so Spahn.
Auf dem Zettel hatte das BfArM auch einen Sachbestandbericht von Verbänden, Großhandel, Kliniken, öffentlichen Apotheken, Ärzteschaft, gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung.
Außerdem wurden weitere „Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung während der Corona-Pandemie“ diskutiert. Darunter auch die Allgemeine Anordnung des BfArM vom 20. März zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln. Die Behörde hatte am vergangenen Freitag Höchstmengen zur Bevorratung festgelegt. Beantwortet werden sollte auch die Frage, ob es Arzneimittelgruppen/Wirkstoffe gibt, die besonders betroffen sind. Weitere auf der Agenda berücksichtigte Aspekte waren:
- die Diskussion, inwieweit vorhandene Vorräte im Bedarfsfall identifiziert werden können und wie eine flächendeckende bedarfsgerechte Verteilung zuverlässig realisiert werden kann
- aktuelle Preisentwicklung
- Fertigarzneimittel, die zur Vernichtung anstehen, aber deren pharmazeutische Qualität den Anforderungen genügt
- Verfügbarkeit von Wirkstoffen zur tiefen Langzeitsedierung auf Intensivstationen
Das BfArM hatte im Sonder-Jour Fixe auch über Wirkstoffe ohne belegten Effekt in der Corona-Behandlung beraten. Zu den Hoffnungsträgern in der Covid-19-Therapie zählen unter anderem Chloroquin, Remdesivir, Favipiravir und die Fixkombi Lopinavir/Ritonavir.
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