Bundestagswahl 2025: Erst- und Zweitstimme im Schnellcheck
In rund zwei Wochen ist es so weit: Die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag finden am 23. Februar statt und deine Stimmen sind gefragt. Denn Wahlberechtigte haben bekanntlich nicht nur eine, sondern gleich zwei Stimmen. Doch worin unterscheiden sich Erst- und Zweitstimme überhaupt? Wir frischen dein Wissen auf und machen dich fit für die Wahl.
Egal ob per Brief oder live im Wahllokal – deine Stimmen zählen. Es heißt also: wählen! Abgestimmt wird nach den fünf Wahlgrundsätzen frei, geheim, allgemein, unmittelbar und gleich. Das bedeutet, alle wahlberechtigten Bürger:innen haben das gleiche Stimmrecht, sie wählen aus freien Stücken und ohne Rückschlüsse auf ihre Person. Anders als beispielsweise in den USA erfolgt die Wahl hierzulande nicht über Wahlleute, sondern ohne Zwischenschritt. Den die Bundeskanzler:in wählst du aber trotzdem nicht direkt. Stattdessen entscheidest du dich für ein/e Vertreter:in sowie eine Partei, die deine Interessen vertreten sollen. Hier kommen die Erst- und Zweitstimme ins Spiel.
Übrigens: Um wahlberechtigt zu sein, musst du deutsche/r Staatsbürger:in und mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem muss dein Hauptwohnsitz wenigstens drei Monate lang in Deutschland gewesen sein.
Erst- und Zweitstimme: So funktioniert´s
Mit der Erststimme wählst du eine/n Kandidat:in aus deinem Wahlkreis, der/die dich in den nächsten Jahren repräsentieren soll. In jedem der insgesamt 299 Wahlkreise in Deutschland zieht der- oder diejenige mit den meisten Stimmen in den Bundestag ein – so wird die erste Hälfte der Sitze verteilt.
Deine Zweitstimme gibst du für eine Partei ab. Nach der Abstimmung wird zusammengezählt, wie viele Stimmen jede Partei erhalten hat und welchen Anteil dies an den Gesamtstimmen ausmacht. Hat Partei A beispielsweise 40 Prozent aller Stimmen erhalten, bekommt sie auch in etwa 40 Prozent der Sitze im Bundestag. Von wem diese besetzt werden, entscheiden die Parteien über ihre zuvor aufgestellten Landeslisten.
Zusammengefasst: Die wählst mit deinen beiden Stimmen sowohl eine/n Kandidat:in als auch eine Partei. Wer später Bundeskanzler:in wird, entscheidet sich in den Regierungsverhandlungen. Hier haben meist die „Gewinner-Parteien“ das letzte Wort.
Noch unentschlossen, wen du wählen willst? Der bekannte Wahl-O-Mat und der neue Real-O-Mat zur Bundestagswahl 2025 können als Orientierung dienen, welche Parteien die meisten Überschneidungen mit deinen Vorstellungen und Interessen haben.
Wahlrechtsreform: Das ist neu
Bei der bevorstehenden Bundestagswahl kommt erstmals die 2023 beschlossene Wahlrechtreform zum Tragen. Das bedeutet, dass es für den Einzug in den Bundestag über ein gewonnenes Direktmandat auch eine ausreichende Zweitstimmendeckung braucht. Sprich: Stehen einer Partei laut Zweitstimmenergebnis in einem Bundesland 20 Sitze im Bundestag zu, aber es wurden 25 Direktmandate gewonnen, bleiben fünf davon unbesetzt – diejenigen mit den wenigsten Stimmen verlieren ihr Mandat. Damit soll die Problematik der Überhang- und Ausgleichsmandate behoben und die Größe des Bundestags konstant bei 630 Abgeordneten gehalten werden.
Wichtig: Bist du am Wahltag verhindert, musst du nicht auf dein Stimmrecht verzichten. Stattdessen solltest du dich frühzeitig um eine Briefwahl bemühen. Diese kannst du zum Beispiel per Brief, E-Mail oder bei vielen Gemeinden über deren Internetseite beantragen, und zwar noch bis zum 21. Februar, 15 Uhr. „In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag bis 15 Uhr möglich“, heißt es von der Bundesregierung. Anschließend erhältst du deinen Wahlzettel bequem nach Hause, füllst ihn aus und sendest ihn zurück. Die Frist dafür endet am 23. Februar um 18 Uhr parallel zum Schließen der Wahllokale, das bedeutet, du kannst die Briefwahlunterlagen auch am Wahltag noch persönlich abgeben.
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