Vigantolvit als Weichgummi
Der Winter neigt sich dem Ende und die Sonne blitzt immer wieder durch. In der dunklen Jahreszeit setzen viele auf Vitamin D-Supplemente. Ein Beispiel ist Vigantolvit (P&G Wick Pharma). Zum Portfolio gehört jetzt auch eine neue Darreichungsform: Ein Weichgummi mit Zitronengeschmack.
Vitamin D ist der Oberbegriff für verschiedene biologisch aktive Calciferole. So gilt das in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) enthaltene Cholecalciferol als Vorstufe des aktiven Vitamin D. Unterschieden wird zwischen dem pflanzlichen oder in bestimmten Pilzen vorkommenden Ergocalciferol (Vitamin D2) und dem in tierischen Lebensmitteln vorkommenden Cholecalciferol (Vitamin D3).
Das Sonnenvitamin ist ein wahres Multitalent, dem zahlreiche positive Wirkungen zugesprochen werden. D3 kann vom Körper selbst gebildet werden. Spaziergänge in der Sonne von 15 bis 25 Minuten pro Tag reichen laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) aus, um die körpereigene Bildung von Vitamin D über die Haut ausreichend zu gewährleisten. Eine Supplementation des Sonnenvitamins werde nur empfohlen, wenn ein Mangel nachgewiesen wurde und Ernährung sowie Sonnenbestrahlung das Defizit nicht ausgleichen können. Hochdosierte Präparate werden vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht empfohlen.
Im Handel sind zahlreiche Vitamin D-Supplemente. Seit Februar erweitert Vigantolvit 2000 I. E. als Weichgummi mit Zitronengeschmack das Portfolio. Außerdem stehen Brausetabletten mit Beerengeschmack sowie vegane Weichkapseln zur Verfügung.
Das Nahrungsergänzungsmittel kann zur Unterstützung eines gesunden Immunsystems, gesunder Muskelfunktion und Knochen angewendet werden. Täglich kann ein Weichgummi verzehrt werden. Die Weichgummis sind glutenfrei, laktosefrei, ohne Bestandteile vom Schwein, ohne GVO und ohne künstliche Farb- und Geschmacksstoffe.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Signatur/BSNR/LANR: Keine Prüfpflicht beim E-Rezept
Mit dem E-Rezept sollen Retaxationen aufgrund von Formfehlern der Praxen der Vergangenheit angehören. Eigentlich. Denn auch bei elektronischen Verordnungen gibt …
Stückeln: Zuzahlung muss günstigste Variante sein
Muss aufgrund eines Lieferengpasses gestückelt werden, kann sich die Berechnung der Zuzahlung schwierig gestalten. Denn diese muss für Versicherte, der …
LANR: Retax ausgeschlossen?
Ärzt:innen, die mit den gesetzlichen Kassen abrechnen, wird eine Lebenslange Arztnummer (LANR) zugeordnet. Eine Prüfpflicht haben Apotheken zwar nicht – …