Mehr Kontrollen, weniger Honorar und Co.: Wie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, soll es schon bald schärfere Regelungen für das Anbieten von Bürgertests geben. Geht es nach dem Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg, sollten Ärzt:innen und Apotheken von der Verschärfung der Corona-Testverordnung jedoch ausgenommen werden.
Mit Abrechnungsbetrug und unzureichenden Testungen soll bei den Bürgertests künftig Schluss sein. Dafür plant das Bundesgesundheitsministerium eine Verschärfung der Corona-Testvorordnung. So soll unter anderem, wie von Gesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, das Honorar für Durchführung und Sachkosten sinken. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Beauftragung für Bürgertestungen. Offenbar soll diese nicht mehr wie bisher per Allgemeinverfügung der Länder, sondern nur noch als Einzelbeauftragung erfolgen, berichtet der LAV Baden-Württemberg. Für Verbandspräsidentin Tatjana Zambo ein Unding. „Das heißt ja, dass jede Apotheke, die bereits seit Wochen und Monaten testet, dann einen einzelnen Antrag stellen muss, um diese Leistung weiter zu erbringen.“
Hinzu kommt, dass Apotheken ohnehin stets heilberuflich arbeiten würden, wodurch es nicht ersichtlich sei, „warum eine Apotheke hierfür jetzt eine besondere Genehmigung erhalten muss“, so Zambo. Wie schon der AVWL ist auch der LAV der Ansicht, dass der erhöhte bürokratische Aufwand gepaart mit dem Vorhaben einer geringeren Vergütung viele Apotheken dazu bringen dürfte, keine Bürgertestungen mehr anzubieten. Um dem vorzubeugen, hat der LAV eine klare Botschaft: „Wir fordern deshalb den Verordnungsgeber auf, die in heilberuflicher Arbeit durch Ärzte und Apotheken erbrachten Testleistungen von den geplanten Regelungen ausdrücklich auszunehmen.“
Andernfalls könnten viele „hochwertige Testkapazitäten“ durch Apotheken und Ärzt:innen wegfallen. Denn mit der geplanten Verschärfung der Corona-Testverordnung müssten Aufwand und Nutzen neu abgewogen werden. „Die Apotheken liefern hochqualifizierte Arbeit ab, setzen hier Fachpersonal ein, haben immense Aufwände für die entsprechenden Hygienekonzepte und eingesetzte EDV-Werkzeuge und sogar zum Teil Räumlichkeiten angemietet. Eine Absenkung des Honorars muss hier also unweigerlich zur Rentabilitätsfrage führen, die in vielen Fällen negativ beantwortet werden wird“, so Zambo. Immerhin handele es sich bei dem Angebot der kostenlosen Schnelltests lediglich um eine Zusatzleistung, von der ihr zufolge keine Apotheke leben kann und muss. „Und keine Apotheke stürzt in den Ruin, wenn sie keine Testungen anbietet.“
Im Hinblick auf verschärfte Kontrollen von Teststellen zeigt sich die LAV-Präsidentin offen: „Wir wissen um die gute Qualität der durch die Apotheken im Land abgelieferten Arbeit – das darf gerne zu jeder Zeit kontrolliert werden.“ Für sie liegt das Hauptproblem der aktuellen Betrugsvorfälle ohnehin eher darin, dass die anfängliche Testverordnung zu offen war und für eine Art „Wildwuchs“ gesorgt habe. Die nun geplanten Verschärfungen der Corona-Testvorordnung betrachtet sie aus Sicht der Apotheken jedoch ebenfalls als überzogen. „Da muss dringend differenziert werden. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die von Beginn an ordnungsgemäß gearbeitet haben, jetzt die Zeche für die Unredlichen bezahlen.“
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