Verordnungen peroraler Antibiotika wieder im Aufwärtstrend
Das Deutsche Arzneiprüfinstitut (DAPI) stellt in seiner aktuellen Zahl des Monats die Anzahl der Verordnungen peroraler Antibiotika im Jahr 2023 dar. Dabei lässt sich im Vergleich zu 2019 ein Anstieg erkennen.
Insgesamt wurden über alle Wirkstoffgruppen hinweg 413 oral anzuwendende, systemisch wirkende Antibiotika pro 1.000 gesetzlich krankenversicherten Patient:innen verordnet. Die Verordnungsrate ist somit die höchste seit dem Jahr 2019. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurden weniger Antibiotika verordnet, da durch die getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie auch ein Rückgang anderer Atemwegsinfektionen zu verzeichnen war.
Verordnungen von Antibiotika nach Wirkstoffgruppen
Bei der am häufigsten verordneten Wirkstoffgruppe der Antibiotika handelt es sich um die Penicilline. Hier ist im Vergleich mit den Verordnungen des Jahres 2019 ebenfalls ein signifikanter Anstieg zu verzeichnen. Von den 124 Verordnungen pro 1.000 gesetzlich Versicherte stieg die Zahl auf 151. Ebenfalls angestiegen sind die Verordnungen von Makroliden und Lincosamiden. Hier erfolgte ein Zuwachs von 73 Verordnungen pro 1.000 GKV-Patient:innen (2019) auf 80.
Bei den Verordnungen von Tetrazyklinen (von 26 auf 22 Verordnungen pro 1.000 gesetzlich Versicherte), Sulfonamiden und Trimethoprim (ebenfalls von 26 auf 22 Verordnungen pro 1.000 GKV-Patient:innen) und Fluorchinolonen (von 37 auf 26 Verordnungen pro 1.000 gesetzlich Versicherte) lässt sich jeweils ein Rückgang beobachten. Gleiches gilt bei den Verordnungen über sonstige Antibiotika wie Fosfomycin, Nitrofurantoin und Nitroxolin.
Bei der Auswertung nicht berücksichtigt wurden die Verordnungen von Antibiotika, die durch Zahnärzte und Zahnärztinnen erfolgten.
Gezielter Einsatz von Antibiotika vermeidet Resistenzbildung
Die übermäßige und falsche Anwendung von Antibiotika kann dazu beitragen, dass Resistenzen gegen den Wirkstoff entstehen. Diese können bei einer späteren erneuten Therapie zu einer Verminderung der Wirkung bis hin zum Wirkverlust des Antibiotikums führen. Deshalb sollte der Einsatz von Antibiotika nur dann erfolgen, wenn er tatsächlich angezeigt ist und laut Leitlinie empfohlen wird.
Außerdem sollten die unerwünschten Wirkungen im Blick behalten werden. So können Fluorchinolone mitunter irreversible Nebenwirkungen wie Muskelschwäche, Depressionen und Veränderungen des Geschmack- und Geruchssinns hervorrufen. Eine sensibilisierende Beratung ist bei Abgabe eines Antibiotikums wichtig, da so Einnahmefehler verhindert werden können, die sonst auch eine Resistenzbildung begünstigen können. Die schriftliche Fixierung der Einnahmehinweise ist eine Möglichkeit, Patient:innen die notwendigen Informationen zum Nachlesen mitzugeben.
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