Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt aktuell vor dem Konsum von Tetrahydrocannabinol (THC)-haltigen Lebensmitteln. Denn das Cannabinoid besitzt psychoaktive Eigenschaften. Bei übermäßigem Verzehr drohen schwere Vergiftungen, vor allem für Jüngere.
THC wird aus der Hanfpflanze gewonnen und gilt hierzulande als verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Beim Konsum in alltagsüblichen Mengen hat THC eine berauschende – genauer eine psychoaktive – Wirkung. Insbesondere für Kinder und Jugendliche können sich jedoch laut BKA teilweise „unkalkulierbare gesundheitliche Gefahren“ ergeben. Das Problem: Das Betäubungsmittel findet sich mitunter in verschiedenen Lebensmitteln wie Fruchtgummis, Cornflakes oder anderen Süßigkeiten.
In Deutschland ist der Erwerb von Lebensmitteln mit THC zwar verboten, dennoch finden diese mitunter ihren Weg zu Verbraucher:innen. Mit schwerwiegenden Folgen. „Laut aktueller Meldungen aus Irland, den USA und Kanada kam es dort nach dem Konsum von solchen THC-haltigen Lebensmitteln bereits in mehreren Fällen zu derart schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten“, informiert das BKA. Hintergrund ist, dass Kinder und Jugendliche die Produkte versehentlich konsumieren könnten, weil das Packungsdesign oftmals ähnlich zu Markenprodukten sei. „Kinder können diese dadurch leicht verwechseln und beim Konsum schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden“, warnen die Expert:innen.
Bisher seien 25 entsprechende Produkte in elf Bundesländern sichergestellt worden, die allesamt natürliches THC enthielten. Dagegen fanden sich in anderen europäischen Ländern auch Lebensmittel mit synthetischen Cannabinoiden. Diese gelten als neue psychoaktive Stoffe, deren „Herstellung sowie die Verbringung nach Deutschland zum Zwecke des Inverkehrbringens sowie das Handel treiben, in Verkehr bringen oder einem anderen verabreichen“ gesetzlich verboten und damit strafbar ist. Im Fall von synthetischen Cannabionoiden kann sogar der Besitz der jeweiligen Lebensmittel strafbar sein, wenn diese unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, heißt es vom BKA weiter.
Zuletzt hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung gewarnt, dass auch vermeintlich THC-freie Hanfsamen mitunter Spuren des psychoaktiven Stoffes enthalten. Bereits kleine Mengen des Cannabinoids können den Expert:innen zufolge Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf- sowie das zentrale Nervensystem haben. „In der Folge können unter anderem Stimmungsschwankungen und Müdigkeit auftreten.“ Durch ihr geringes Körpergewicht ist das Risiko bei Kindern besonders hoch. Einen EU-weit einheitlichen Grenzwert von THC in Lebensmitteln gibt es allerdings derzeit nicht.
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