Erst- und Zweitimpfungen sollen separat verordnet werden, und zwar unter Angabe der BUND-PZN. Während für Comirnaty (BioNTech) bereits eine Sonder-PZN für die Zweitimpfungen vergeben wurde, hieß es für Vaxzevria (AstraZeneca) noch warten. Wie der DAV mitteilt, soll ab dem 1. Juni eine BUND-PZN für Zweitimpfungen mit Vaxzevria zur Verfügung stehen.
Bestellungen über Zweitimpfungen sollen bevorzugt beliefert werden. So soll das Impfintervall gesichert werden. Um die benötigten Dosen für Erst- und Zweitimpfungen unterscheiden zu können, soll nicht nur getrennt verordnet werden, sondern auch die zugehörige BUND-PZN angegeben werden. Darum gibt es für Erst- und Zweitimpfungen verschiedene BUND-PZN – zumindest für Comirnaty. Weil bislang ausreichend Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung stand, war das Fehlen der Sonder-PZN für Zweitimpfungen noch kein Problem. „Angesichts der zur Verfügung stehenden Mengen an Vaxzevria dürfte es derzeit auch ohne zweite Sonder-PZN keine Probleme bei der Belieferung dieses Impfstoffes für Zweitimpfungen geben“, teilte die ABDA Mitte Mai mit.
Doch schon bald soll es auch für Vaxzevria eine BUND-PZN für Zweitimpfungen geben. Wie der DAV mitteilt, wird ab dem 1. Juni eine eigene Sonder-PZN BUND für die Vakzine zur Verfügung stehen – die Ziffernfolge lautet: Sonder-PZN BUND II 17491077.
In der kommenden Woche werden nur 300.000 Impfdosen Vaxzevria für die Praxen zur Verfügung stehen. Werden von einigen Ärzt:innen bereits Zweitimpfungen durchgeführt, könnten diese unter Umständen kein Vaxzevria für Erstimpfungen erhalten. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung stehen den Praxen in KW 22 etwa 20 Dosen Vaxzevria (entspricht zwei Vials) für Erstimpfungen zur Verfügung. Eine Obergrenze für Zweitimpfungen gibt es nicht.
Die Priorisierung für Vaxzevria ist aufgehoben. Somit können Impfwillige nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden – vorausgesetzt, die Praxen erhalten auch die bestellten Impfdosen. Nicht nur die Priorisierung wurde aufgehoben, sondern auch das Intervall zwischen Erst- und Zweitimpfung kann im Rahmen der Zulassung von den Ärzt:innen frei gewählt werden. Die Zulassung macht eine Zweitimpfung nach vier Wochen möglich. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn wurde bislang auf langes Ausdehnen des Intervalls gesetzt, weil die Wirksamkeit mit längerem Impfintervall höher sei. Ärzt:innen und Impflinge können nun aber selbst entscheiden, wann die Zweitimpfung im Zeitraum von vier bis zwölf Wochen nach der Erstimpfung stattfindet.
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