Wer bekommt Urlaubsgeld? Die Antwort liefert eine Online-Befragung von Lohnspiegel.de: 47 Prozent aller Beschäftigten dürfen sich über ein Plus in der Urlaubskasse freuen.
Die Sonderzahlung ist in § 18 Bundesrahmentarifvertrag geregelt. Bei Tarifbindung steht Angestellten eine Sonderzahlung in Höhe von 100 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes zu. Anspruch haben Mitarbeiter:innen, die länger als sechs Monate beschäftigt sind. Die Summe muss spätestens mit dem Novembergehalt auf dem Konto sein. Die Auszahlung kann aber auch gesplittet werden, sodass sich Apotheker:innen, PTA und PKA im Sommer und zur Weihnachtszeit auf einen „Geldregen“ freuen können. Urlaubsgeld kann aber auch ohne Tarifbindung gezahlt werden, nämlich dann, wenn die Sonderzahlung vertraglich vereinbart wurde oder als „betriebliche Übung“ gilt – also über einen längeren Zeitraum (mindestens drei Jahre) regelmäßig, zum selben Zeitpunkt und in gleicher Höhe gezahlt wurde. Aber: Zahlen Arbeitgebende und teilen mit, dass die Zahlung freiwillig erfolgt und der Widerruf vorbehalten wird, kann dies dem Anspruch entgegenstehen.
Knapp die Hälfte bekommt Urlaubsgeld
Gerade in Zeiten von Inflation ist das Urlaubsgeld ein willkommener Geldsegen. Doch nicht alle Angestellten dürfen sich über das Plus auf dem Konto freuen. Genau nicht einmal die Hälfte (47 Prozent). Angestellte mit Tarifbindung haben bessere Chancen – 74 Prozent vs. 35 Prozent.
Unterschiede in Ost und West sowie zwischen Mann und Frau
Unterschiede gibt es aber nicht nur zwischen tarifgebundenen Angestellten und denjenigen ohne Tarifbindung, sondern auch regional. So bekommen Arbeitnehmende in den neuen Bundesländern seltener Urlaubsgeld als in den alten Bundesländern (34 Prozent vs. 49 Prozent). Aber auch die Größe des Unternehmens spielt eine Rolle und das Geschlecht. Jeder zweite Mann bekommt Urlaubsgeld, aber nur vier von zehn Frauen.
Und dann ist da noch das Gehalt …
Außerdem zeigt die Onlinebefragung, dass auch die Höhe des Gehaltes die Wahrscheinlichkeit für Urlaubsgeld beeinflussen kann. Von den Beschäftigten mit einem Bruttolohn von weniger als 2.300 Euro pro Monat erhalten nur 38 Prozent Urlaubsgeld. In den Gehaltsgruppen mit einem Monatsverdienst zwischen 2.300 und 4.000 Euro sowie von mehr als 4.000 Euro sind es hingegen 48 beziehungsweise 50 Prozent.
In jedem Fall zeigt sich: Es besteht ein Zusammenhang zur Tarifbindung.
Und auch die Höhe variiert und liegt je nach Branche zwischen 180 und 2.686 Euro.
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