Urlaub ist für viele die schönste Zeit im Jahr. Doch Verreisen hat seinen Preis und angesichts steigender Kosten ist die Urlaubskasse bei einigen Angestellten leergefegt. Für ein Extra sorgt das Urlaubsgeld – oder doch Urlaubsentgelt? Was ist der Unterschied?
Die Urlaubssaison hat bereits begonnen und viele Beschäftigte genießen bereits die freien Tage oder freuen sich darauf, in Kürze in den Sommerurlaub zu starten. Da kommt eine Finanzspritze gerade recht. Und diese gibt es in Form von Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld. Dabei gilt es jedoch zu unterscheiden.
Während der Anspruch auf Urlaubsentgelt für alle Angestellten besteht, gilt dies für das Urlaubsgeld nicht. Denn bei ersterem handelt es sich um die Fortzahlung des Gehaltes während der freien Zeit. Diese ist in § 11 Bundesurlaubsgesetz geregelt und bemisst sich in der Regel am Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Wurden in diesem Zeitraum Überstunden ausbezahlt oder es gab andere Zahlungen, wird dies bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die gesetzliche Vorgabe regelt außerdem, dass das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs zu zahlen ist.
Für Apothekenmitarbeitende heißt es im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) in puncto Urlaubsentgelt: „Für die Zeit des Urlaubs ist dem Mitarbeiter das Gehalt als Urlaubsvergütung weiterzuzahlen. Sachbezüge sind nur insoweit abzugelten, als sie während der Dauer des Urlaubs nicht weiter gewährt werden.“
Urlaubsgeld trotz Urlaubsentgelt?
Anders als beim Urlaubsentgelt handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Zahlung des/der Arbeitgeber:in, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird. „Die Arbeitnehmenden erhalten damit eine Sonderzahlung, die sie für ihren Urlaub verwenden können“, heißt es von der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp in einer Pressemitteilung. Einige Beschäftigte bekommen also Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld.
Hierzulande darf sich beinahe jede/r zweite Beschäftigte über Urlaubsgeld freuen, wie eine Befragung von Lohnspiegel.de zuletzt gezeigt hat. Wie hoch die Zahlung ausfällt, richtet sich nach der Branche. Möglich sind zwischen 180 und mehr als 2.600 Euro. Tarifbeschäftigte profitieren dabei deutlich häufiger als Angestellte ohne Tarifvertrag.
Aufgepasst: Urlaubsgeld versus Jahressonderzahlung? PTA mit Tarifbindung haben Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts. Diese kann laut BRTV gesplittet und beispielsweise jeweils zur Hälfte im Sommer und zum Jahresende ausgezahlt werden. Zahlen Chef:innen trotzdem noch Urlaubsgeld, kann dieses auf die Jahressonderzahlung angerechnet werden, heißt es im BRTV.
Was in Sachen Vergütung gilt, wenn du im Urlaub krank wirst, erfährst du hier.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Ersatzkassen-Rabattvertrag: 9 von 14 Antibiotika aus Europa
Gemäß Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) müssen bei Rabattausschreibungen über Antibiotika auch Unternehmen berücksichtigt werden, deren Wirkstoffproduktion in der EU und …
Diamorphin: Zugang zu „Heroin“ auf Rezept soll erleichtert werden
Diamorphin kommt in der Substitutionstherapie zum Einsatz. Seit 2009 gibt es das „Heroin“ auf Rezept. Seitdem ist die Zahl der …
Adexa-Positionspapier: Aufstiegschancen für PTA
Am 16. Dezember stellt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage und ebnet damit den Weg für Neuwahlen. An die neue …