Überstunden, Arbeitszeit, Mindestlohn: Das ändert sich für PTA
SPD, CDU und CSU haben ihren Koalitionsvertrag für die kommende Legislatur vorgestellt. Dieser bringt – sofern die Parteimitglieder zustimmen – zahlreiche Neuerungen mit sich. Was sich für PTA und andere Angestellte in puncto Überstunden, Arbeitszeit, Mindestlohn und Co. ändert, erfährst du von uns.
146 Seiten umfasst der neue Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, der die Grundlage für die zukünftige Regierung aus SPD, CDU und CSU bildet. Wer genau die Verantwortung für die Umsetzung der gemeinsamen Vorhaben übernimmt – Stichwort Ministeriumsbesetzung –, ist zwar noch nicht eindeutig festgelegt, doch fest steht: Es sind zahlreiche Neuerungen geplant. Das gilt auch im Bereich Arbeit und Soziales.
Überstunden, Mindestlohn, Tarif: Mehr Geld für PTA und Co.?
Mehrarbeit gehört angesichts von Personalmangel für viele Angestellte zum Alltag und muss sich künftig mehr auszahlen, so die Forderung. Überstundenzuschläge sollen daher steuerfrei gestellt werden. Zur Erinnerung: PTA und andere Apothekenangestellte erhalten laut § 8 Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) folgende Zuschläge:
- von der 1. bis zur 10. Stunde Mehrarbeit: 15 Prozent der Grundvergütung
- ab der 11. Stunde: 25 Prozent der Grundvergütung.
Vorgesehen ist allerdings, dass die Regelung zu steuerfreien Überstundenzuschlägen nur für Mehrarbeit, die über Vollzeitarbeit – mindestens 34 Wochenstunden bei tariflichen Regelungen, 40 Stunden ohne Tarifvertrag – hinausgeht, greift. Das bedeutet: Teilzeitbeschäftigte Apothekenangestellte, die über die vereinbarte Zeit hinaus arbeiten, erhalten zwar gemäß BRTV ebenfalls die genannten Zuschläge, allerdings nicht steuerfrei. Stattdessen sollen eventuelle Prämien, die Teilzeitkräfte für die Aufstockung ihrer Arbeitszeit erhalten, steuerlich begünstigt werden. Steuerliche Anreize soll es zudem für die Mitgliedschaft in Gewerkschaften geben.
Beim Mindestlohn soll sich die zuständige Kommission bei der Berechnung an der Tarifentwicklung sowie am Wert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Bis zum kommenden Jahr sei dadurch ein Mindestlohnt von 15 Euro „erreichbar“. Außerdem soll die Tarifbindung gestärkt werden. Denn: „Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und dürfen nicht die Ausnahme bleiben“, heißt es. Dies soll unter anderem ein neues Bundestariftreuegesetz ermöglichen.
Arbeitszeit: Wöchentliche Höchstgrenze, „unbürokratische“ Erfassung
In Sachen Arbeitszeit wollen die SPD und die Unionsparteien mehr Flexibilität schaffen. Das Ziel: eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit. Während bisher acht Stunden Arbeit am Tag als Maximum gelten, soll künftig die Wochenarbeitszeit eingehalten werden. Eine entsprechende Regelung dazu soll im Einklang mit den europäischen Arbeitszeitrichtlinien und im Dialog mit den Sozialpartnern geschaffen werden.
Und auch bei der Arbeitszeiterfassung soll sich etwas tun. Denn nachdem das Bundesarbeitsgericht bereits vor rund drei Jahren in einem Grundsatzurteil entschieden hat, dass diese verpflichtend gilt, stehen Vorgaben für die genaue Umsetzung weiter aus. Die GroKo plant dabei, die Pflicht zur elektronischen Erfassung unbürokratisch zu regeln und für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln einzuführen. Die Vertrauensarbeitszeit soll weiter möglich sein.
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung soll erhalten bleiben, jedoch missbrauchssicherer werden. Eine Online-AU, die über eine private Plattform im Internet ausgestellt wurde, soll beispielsweise tabu sein.
Altersvorsorge stärken, Fachkräftemangel beheben
Das Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge soll gestärkt werden, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienenden und auch im Hinblick auf die Übertragbarkeit bei einem Jobwechsel. Ab dem kommenden Jahr ist zudem die sogenannte Frühstart-Rente geplant, bei der der Staat für jedes Kind, das eine Bildungseinrichtung besucht, zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr zehn Euro/Monat „in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot“ einzahlt, das im Anschluss weiter selbst bespart werden kann.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, soll vor allem die Erwerbstätigkeit von Frauen erhöht werden. Generell gilt es für die Koalitionspartner als zentrales Anliegen, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft zu erreichen.
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