Seit mehr als einer Woche hängen Apotheken in Sachen Abgabeerleichterungen in der Luft. Denn die beschlossene Übergangsregelung zu den Sonderregeln ist noch nicht offiziell in Kraft. Nun heißt es Aufatmen, denn Retaxationen sind nicht zu befürchten. Die Kassen akzeptieren den geforderten Retaxschutz, wie die Abda informiert.
Der Wirbel um die erleichterten Abgaberegeln in Apotheken reißt nicht ab. Nachdem die SARS-CoV-2-Sonderregeln zunächst zu Ostern auslaufen sollten, wurde durch das „Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) Gesetz“ eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli beschlossen. Aber das Gesetz wurde nicht rechtzeitig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass seit mehr als einer Woche eine Regelungslücke besteht. Apotheken können die zusätzliche Beinfreiheit bei der Arzneimittelabgabe jedoch trotzdem weiterhin nutzen, und zwar ohne Gefahr einer Retaxation. Das zumindest hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zugesichert. Und auch die Kassen akzeptieren den geforderten Retaxschutz offenbar.
„Bei Lieferengpässen von rezeptpflichtigen Medikamenten können die Apotheken die erleichterten Abgaberegelungen für Ersatzpräparate ab sofort anwenden und müssen keine Retaxationen von Krankenkassen befürchten“, informiert aktuell die Abda in ihrem Newsroom. Der Grund: Der GKV-Spitzenverband habe dem DAV den Retaxschutz für Apotheken zugesichert. „Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat dem Deutschen Apothekerverband (DAV) bei einem Jour Fixe am 13. April 2023 eine entsprechende Zusage gegeben, nachdem der DAV sich in den vergangenen Tagen intensiv um dieses Thema gekümmert hatte.“
Zuvor hatte das BMG den Verband dazu aufgefordert, auf eine Retax zu verzichten, wenn Apotheken nach den Übergangsregelungen verschriebene Arzneimittel austauschen. „Dieser ministeriellen Bitte wollen die Krankenkassen laut eigener Aussage nun nachkommen“, heißt es von der Standesvertretung weiter.
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