Erneut sorgt ein illegales Abnehmmittel für Schlagzeilen. Wie das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) informiert, ist vor kurzem mit „Turboslim“ ein weiteres Präparat mit Sibutramin aufgetaucht.
Bei „Turbolism“ handelt es sich laut der Behörde um Kapseln, die zur Nahrungsergänzung dienen und das Abnehmen fördern sollen. Beworben werde das Präparat mit dem Slogan „100% herbal“, sprich rein pflanzlich. Das Problem: Anwender:innen werde verschwiegen, dass der Wirkstoff Sibutramin enthalten ist. Mehr noch: Auf der Packung heißt es laut Hersteller, dass das Produkt frei von Nebenwirkungen sei. „Angesichts des tatsächlichen Inhalts ist das eine lebensgefährliche Falschinformation“, so das LUA. Es handele sich folglich nicht um ein harmloses Nahrungsergänzungsmittel, sondern um ein nicht zugelassenes Medikament.
Sibutramin gehört zu den Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmern (SSNRI), wodurch der Gehalt der beiden Neurotransmitter im synaptischen Spalt erhöht wird. Dies führt zu einer verstärkten Stimulation der Adrenorezeptoren – es tritt ein beschleunigtes Sättigungsgefühl ein. Das Amphetamin-Derivat kam ursprünglich in Kombination mit Diät und Bewegungstherapie zur Adipositas-Behandlung zum Einsatz. Doch die Zulassung wurde wegen starker kardiovaskulärer Nebenwirkungen entzogen. Außerdem drohen in Kombination mit Psychopharmaka gefährliche Wechselwirkungen bis hin zu Todesfällen.
Illegale Abnehmmittel: Verkauf ist strafbar
Die Kapseln gingen vor kurzem dem Zoll ins Netz und wurden von einer Rheinland-Pfälzerin oder einem Rheinland-Pfälzer über das Internet im Ausland bestellt. Das Präparat sei in diesem Jahr bereits das vierte angebliche Nahrungsergänzungsmittel, das online illegal als vermeintliches Schlankheitsmittel vertrieben werde und den Wirkstoff Sibutramin enthält. So wurde unter anderem im Frühjahr vor „Molecule“ gewarnt, es folgte vor wenigen Wochen die Warnung vor „Black Panther Slimming Capsule“.
Mit „Turbolism“ folgt nun ein weiteres Produkt, das hierzulande keine Zulassung hält und nicht verkauft werden darf. Bei einem Handel mit entsprechenden Präparaten liegt gemäß Arzneimittelgesetz eine Straftat vor, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann, erinnert das LUA einmal mehr.
Überflüssig, teuer oder sogar gefährlich: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt auch vor legalen Schlankheitsmitteln.
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