Ab Januar 2022 sind leichte Plastiktragetaschen verboten. Die Änderung des Verpackungsgesetzes wurde am 8. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit dürfen die Händler:innen – auch Apotheken – nach dem Jahreswechsel keine leichten Kunststofftragetaschen mehr ausgeben. Die easyApotheken haben bereits Lösungen. Und die kommen in Form der Siegeltasche und der Mehrwegtragetasche.
Im kommenden Jahr dürfen Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr abgegeben werden. Ein Verstoß soll als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden können. Weiterhin erlaubt sind die sogenannten „Hemdchenbeutel“, die wir alle aus der Obst- und Gemüsabteilung kennen. Sie haben eine Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern.
Auf die Neuregelung haben die Händler:innen bereits reagiert, so auch die easyApotheken. „Durch das Verbot leichter Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern haben wir unseren easyAbreissbeutel M und die Tragetasche L auslaufen lassen“, teilt eine Sprecherin mit. Die alternative Lösung ist die easyMehrwegtragetasche. Sie ist „made in Germany“ und kann aufgrund der kurzen Transportwege die CO2-Emissionen verringern. Die Mehrwegtasche mit einer Stärke von 240 Mikrometern besteht zu 80 Prozent aus Recyclingmaterial, ist zu 100 Prozent recyclingfähig und kann mehrmals wiederverwendet werden.
In den easyApotheken sind Tüten auch für die internen Abläufe von großer Bedeutung, denn Kasse und Beratung sind voneinander getrennt. Apothekenpflichtige und/oder verschreibungspflichtige Arzneimittel werden am Handverkaufstisch in eine Tüte – Papier oder Plastik – gepackt, dann gehen die Kund:innen zur Checkout-Kasse am Ausgang und bezahlen.
Das neue Konzept sieht eine Siegeltasche als Alternative vor. Die Tasche im DIN A3-Format ist 25 x 25 x 10 cm groß und hat einen festen Reißverschluss, der am HV verschlossen und erst wieder an der Checkout-Kasse mit einem Auslösemagneten entriegelt wird. Die eine Seite der Siegeltasche ist durchsichtig, so kann der Kassenbon einfach gescannt werden. Die restlichen Seiten der Tasche sind dunkelblau, um die Diskretion wahren zu können.
Die Kund:innen selbst können den Magnetverschluss der Tasche nicht öffnen. Wurde der Magnet an der Kasse entwertet, können die Arzneimittel von den Kund:innen in die eigene Tasche gepackt werden. Alternativ kann der/die Kassierer:in die Produkte aus der Siegeltasche in den Beutel des/der Käufer:in überführen. Denn gehört die Kassenkraft nicht zum pharmazeutischen Personal, darf sie die Arzneimittel nicht anfassen.
Ein Sicherungsetikett haben die Taschen nicht. „Die Siegeltaschen können mit Novatec Sicherungsaufkleber versehen werden,“ heißt es aus der Zentrale.
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