Die vierte Änderung zur Coronavirus-Testverordnung (TestV) wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist der Weg frei, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Abrechnung der Bürgertests wieder aufnehmen.
Seit einiger Zeit müssen testende Apotheken auf ihre Vergütung warten – genau seit Anfang Juli konnten Apotheken nicht mehr abrechnen. Der Grund: Mit dem Ende der kostenlosen Bürgertests für alle und der Einführung der detaillierten Anspruchsvoraussetzungen war den KVen die Abrechnungsprüfung nicht mehr möglich. Und so teilten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die KVen dem Gesundheitsministerium (BMG) in einem Brandbrief mit, Bürgertests nicht mehr abrechnen und auszahlen zu können. Es musste also nachgebessert werden. Dies ist jetzt geschehen.
Mit dem Inkrafttreten der angepassten TestV können Apotheken die seit Juli durchgeführten Bürgertests wieder abrechnen. Denn wie die KBV informiert, hat das BMG auf Drängen von KVen und KBV die angepassten Prüfvorgaben bei der Abrechnung von Bürgertestungen formal in der Coronavirus-Testverordnung festgeschrieben.
TestV angepasst: Neue Prüfverfahren festgelegt
Die KVen prüfen die Abrechnungen auf rechnerische Richtigkeit, Einhaltung der Formvorgaben sowie Vollständigkeit der erforderlichen Angaben in den Abrechnungsunterlagen. Das Robert-Koch-Institut und die Länder sind für die Prüfung der konkreten Anspruchsvoraussetzungen und der Selbstauskünfte der getesteten Personen zuständig. Das neue Prüfverfahren gilt rückwirkend zum 1. Juli 2022.
Kostenlose Bürgertests gibt es nur noch für vulnerable Gruppen. Dazu gehören Kinder bis fünf Jahre, Schwangere im ersten Trimenon, Besucher:innen von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner:innen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Anspruchsberechtige haben entsprechende Nachweise vorzulegen.
„Es geht darum, die Testzentren zu erhalten, Infektionsketten zu unterbrechen – indem die Tests dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen haben – und Betrug und Missbrauch zu reduzieren“, so Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach im Sommer. 3 Euro Zuzahlung werden beispielsweise vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten oder bei einer Warnung auf der Corona-App fällig. Die Länder haben die Möglichkeit, den Bürgeranteil zu übernehmen.
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