Bald schon ist Weihnachten und die Chance auf eine Finanzspritze für Angestellte mit Tarifbindung groß – 79 Prozent bekommen Weihnachtsgeld. Bei der Höhe der Zahlung gibt es jedoch Unterschiede. Das tarifliche Weihnachtsgeld liegt zwischen 250 und 3.715 Euro, wie eine Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de zeigt.
Weihnachtsgeld ist auch in den Apotheken ein Thema. Beinahe sechs von zehn PTA (57 Prozent) gaben beim großen PTA IN LOVE-Gehaltsreport 2021 an, dass sie sich über Weihnachtsgeld freuen durften – 36 Prozent erhielten ein dreizehntes Monatsgehalt und 21 Prozent konnten ihre Urlaubskasse mit Urlaubsgeld auffüllen. Und noch mehr Zahlen. Wie die neue Auswertung von Lohnspiegel.de zeigt, erhalten Angestellte mit Tarifbindung häufiger Weihnachtsgeld als diejenigen ohne Tarifvertrag (79 Prozent vs. 42 Prozent). Insgesamt dürfen sich hierzulande 54 Prozent aller Beschäftigten über Weihnachtsgeld freuen.
Weihnachtsgeld kann eine freiwillige Zahlung sein und zur betrieblichen Übung werden, wenn mehr als drei Jahre in Folge der Bonus gezahlt wird, oder auch durch den Tarifvertrag bestimmt sein. Aber nicht nur die Tarifbindung spielt eine Rolle, ob Weihnachtsgeld gezahlt wird oder nicht. Es kommen noch weitere Faktoren hinzu, wie etwa die Art des Arbeitsverhältnisses – Vollzeit oder Teilzeit, befristet oder unbefristet – aber auch das Geschlecht und das Bundesland. In den alten Bundesländern wird häufiger Weihnachtsgeld gezahlt als in den neuen (56 Prozent vs. 43 Prozent), ebenso für Vollzeitbeschäftige (55 Prozent vs. 50 Prozent) und Angestellte mit unbefristetem Arbeitsverhältnis (54 Prozent vs. 48 Prozent).
Weihnachtsgeld in der Apotheke: Was steht im Tarifvertrag? Der Anspruch auf Sonderzahlung ist in § 18 Bundesrahmentarifvertrag geregelt. „Jeder Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, erhält jährlich eine Sonderzahlung in Höhe von 100 Prozent seines tariflichen Monatsverdienstes.“ Ändert sich das Gehalt im laufenden Kalenderjahr, soll der tarifliche Jahresdurchschnitt zugrunde gelegt werden. Anspruch besteht in voller Höhe, wenn das Arbeitsverhältnis im Jahr der Auszahlung zwölf Monate besteht. Wer noch nicht so lange im Unternehmen tätig ist, hat Anspruch in Höhe von 1/12 des vollen Betrages für jeden vollendeten Beschäftigungsmonat.
Große Unterschiede beim tariflichen Weihnachtsgeld
Unterschiede gibt es aber auch bei der Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes. Denn die Bonuszahlung fällt zwischen 250 Euro in der Landwirtschaft und bis zu 3.715 Euro in der Chemischen Industrie aus. Nur wenige Branchen haben laut Lohnspiegel.de beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten unter anderem die Beschäftigten in der Chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie oder bei der Deutschen Bahn.
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