Seit Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angehoben. Im Gegenteil, der Apothekenabschlag wurde erhöht – wenn auch zeitlich begrenzt. Während in Hessen am 2. Oktober zum Protest aufgerufen wird, wartet die Abda auf die Antworten des Gesundheitsministers. Die Adexa macht keine Pause, sondern fordert eine Tariferhöhung um 10,5 Prozent.
Die Adexa hat den gültigen Gehaltstarifvertrag mit dem Apothekerverband Deutscher Apotheken (ADA) fristgerecht zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Im gleichen Atemzug teilt die Adexa-Tarifkommission die neue Forderung mit: eine Gehaltserhöhung von 10,5 Prozent. Dazu lädt die Adexa den ADA am 18. Oktober zu Verhandlungen ein.
Die letzte Tariferhöhung liegt knapp zwei Jahre zurück. Zum 1. Januar 2022 hatten sich ADA und Adexa auf eine gestaffelte Steigerung geeinigt. Das Gehalt von PTA wurde zunächst um 200 Euro erhöht und zum 1. Januar 2023 um weitere 3 Prozent angehoben. Kann die Gewerkschaft ihre Forderung jetzt durchsetzen, könnten die Tarifgehälter also im Vergleich zu 2021 deutlich steigen.
Auch die Vergütung für die Notdienste wurde angehoben. So gibt es für Approbierte je nach Berufsjahr 79 bis 95 Euro für jeden Spätdienst bis 22 Uhr, das sind zwei Euro mehr als bislang, und 124 bis 149 Euro für jeden kompletten Nachtdienst, das sind 4 Euro mehr. An Sonn- und Feiertagen wird die Bereitschaft von 8 bis 18.30 Uhr mit 236 bis 284 Euro vergütet, das sind 6 Euro mehr.
Eine Tariferhöhung ist auch angesichts der Anhebung des Mindestlohns nötig. Aktuell liegt dieser bei 12 Euro. Zum Jahreswechsel soll die Lohnuntergrenze auf 12,41 Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro geplant.
PKA verdienen im ersten Berufsjahr monatlich aktuell 2.156 Euro, das entspricht etwa einem Stundenlohn von 12,50 Euro und liegt somit nur knapp über dem Mindestlohn. Eine weitere Tariferhöhung ist nahezu unumgänglich.
PTA sind zum Berufseinstieg mit etwa 14 Euro Stundenlohn zwar besser aufgestellt; sollte sich die Gehaltstabelle der PKA allerdings verschieben, wird in der Regel auch das Gehalt der PTA angepasst, um ein entsprechendes Gefälle zwischen den Berufen aufrechtzuerhalten. Insgesamt könnten die Personalkosten in den Apotheken dann erneut deutlich ansteigen.
Rechtsanspruch auf alle im Tarifvertrag verankerten Leistungen und die Tariferhöhung besteht nur, wenn Arbeitnehmende und Arbeitgebende in der zugehörigen Tariforganisation sind. Angestellte müssen also in der Adexa und Chef:innen im ADA sein. Außerdem ist es wichtig, wie das Gehalt im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
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