Tadalafil gehört zu den Lifestylemedikamenten. Weil bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – im Fall von Tadalafil die Behandlung der erektilen Dysfunktion –, übernehmen die Kassen die Kosten nicht. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei Tadalafil, denn der Wirkstoff ist in geringer Stärke zur Therapie des benignen Prostatasyndroms zugelassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die als nicht verordnungsfähig eingestuften Lifestylearzneimittel, zu denen auch Tadalafil gehört, in der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgeführt. Zu finden sind dort Wirkstoffe und Fertigarzneimittel, die:
- nicht oder nicht ausschließlich der Behandlung von Krankheiten dienen,
- der individuellen Bedürfnisbefriedigung oder der Aufwertung des Selbstwertgefühls dienen,
- der Behandlung von Befunden dienen, die lediglich Folge natürlicher Alterungsprozesse sind und deren Behandlung medizinisch nicht notwendig ist, oder
- bei kosmetischen Befunden angewandt werden, deren Behandlung aber medizinisch nicht notwendig ist.
Im Klartext geht es um Abmagerungsmittel (Orlistat) wie Appetitzügler (Cathin und Amfepramon), Arzneimittel zur Behandlung der sexuellen Dysfunktion (Alprostadil, Vardenafil, Sildenafil) oder zur Steigerung des sexuellen Verlangens (Turnera diffusa), Präparate zur Raucherentwöhnung, zur Verbesserung des Haarwuchses (Finasterid, Minoxidil) oder des Aussehens (Clostridium botulinum Toxin Typ A).
Tadalafil: Die Kasse zahlt bei BPS
Die Anlage II der AM-RL sieht für Tadalafil eine Ausnahme vom Erstattungsausschluss vor. Wird der Wirkstoff in der Stärke 5 mg zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) bei erwachsenen Männern eingesetzt, übernehmen die Kassen die Kosten.
Das BPS ist eine Prostata-bedingte Störung des Harnabflusses, die sowohl Folge einer vergrößerten Prostata sein kann, als auch bei einer kleinen oder normal großen Vorsteherdrüse auftreten kann. Die Betroffenen leiden unter Beschwerden beim Wasserlassen. Das BPS kann medikamentös oder operativ behandelt werden.
Eine Prüfpflicht seitens der Apotheke besteht nicht, es sei denn der Arzt hat eine Diagnose angegeben. Stimmt diese mit den Kriterien der AM-RL überein, kann zulasten der Kasse abgerechnet werden. Weicht die Diagnose von den Vorgaben des G-BA ab, muss der Patient das Arzneimittel aus eigener Tasche zahlen oder die Apotheke kann mit dem Arzt Rücksprache halten und sich vergewissern, wofür das Präparat verordnet wurde.
Tadalafil hemmt selektiv und reversibel die zyklische Guanosinmonophosphat (cGMP)-spezifische Phosphodiesterase Typ 5 (PDE5). Kommt es zu einer sexuellen Stimulation, wird lokal Stickstoffoxid ausgeschüttet und Tadalafil verursacht durch die PDE5-Hemmung erhöhte cGMP-Spiegel im Corpus cavernosum. Die glatte Muskulatur entspannt sich und Blut fließt in das Penisgewebe – es kommt zu einer Erektion. Die Wirkung der PDE5-Hemmung auf die cGMP-Konzentration tritt ebenfalls in der glatten Muskulatur von Prostata, Blase und versorgenden Blutgefäßen auf. Die vaskuläre Entspannung erhöht die Durchblutung und eine Reduktion des benignen Prostatasyndroms ist die Folge.
Zur Behandlung des BPS beträgt die empfohlene Tagesdosis 5 mg. Die Gabe sollte etwa zur gleichen Uhrzeit und unabhängig von den Mahlzeiten erfolgen. Leiden die Männer gleichzeitig unter einer erektilen Dysfunktion, wird ebenfalls mit 5 mg einmal täglich behandelt. Wird ausschließlich die erektile Dysfunktion therapiert, liegt die empfohlene Dosierung bei 10 mg beziehungsweise 20 mg, wenn in der geringeren Dosis keine ausreichende Wirkung erzielt wurde. Die Einnahme sollte vor einer erwarteten sexuellen Aktivität erfolgen.
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