Das Patent für Revlimid (Lenalidomid) ist ausgelaufen. Die ersten Generika sind auf dem Markt und unter Umständen muss in der Apotheke Lenalidomid generisch ausgetauscht werden.
T-Substanzen wie Lenalidomid, Thalidomid und Pomalidomid werden auf einem T-Rezept verordnet. Die Formulare bestehen aus zwei Teilen – Teil I zur Abrechnung mit der Krankenkasse und Teil II zur Übermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auf dem Sonderformular dürfen nur T-Substanzen verordnet werden und keine anderen Arzneimittel. Außerdem gilt die Vorgabe: Nur ein Medikament pro Rezept unter Angabe der Fertigarzneimittelbezeichnung oder des Wirkstoffes inklusive Stärke, Darreichungsform und Menge.
Ärzt:innen müssen im Verordnungsfeld drei der vier Felder ankreuzen. Eines der Felder steht für die Übergabe des medizinischen Infomaterials. Mit dem Kreuz bestätigen Ärzt:innen Folgendes: „dem/der Patient:in wurde vor Beginn der Behandlung medizinisches Informationsmaterial gemäß den Anforderungen der Fachinformation entsprechender Fertigarzneimittel sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels ausgehändigt.“
Doch dieser Punkt entfällt aufgrund des Patentablaufs von Lenalidomid und wurde auf den neuen Formularen gestrichen, wenn anstelle des verordneten Arzneimittels ein Generikum abgegeben wird – sprich ein preisgünstiges Arzneimittel, das mit dem verordneten Präparat in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.
Lenalidomid: So wird generisch ausgetauscht
Auch bei Lenalidomid muss ein Austausch auf das Rabattarzneimittel erfolgen. Kann das rabattierte Arzneimittel nicht geliefert werden, ist die Abgaberangfolge gemäß Rahmenvertrag einzuhalten – sprich eines der vier preisgünstigsten aut-idem-konformen Arzneimittel abzugeben.
Achtung: Hat der/die Ärzt:in versäumt, das Ausstellungsdatum anzugeben, darf die Apotheke den Malus nicht heilen, wie es beispielsweise bei den rosa Kassenrezepten möglich ist. Das Verbot regelt der Rahmenvertrag in § 6.
T-Rezepte sind sieben Tage (sechs Tage plus Ausstellungsdatum) gültig und müssen in dieser Frist beliefert werden.
Im Bundesanzeiger vom 25. Juli 2022 wurde das Muster des amtlichen Vordrucks für das neue T- Rezept bekanntgegeben. „Die neuen Vordrucke des T-Rezeptes werden ab dem 8. August 2022 vom BfArM ausgegeben“, heißt es im Bundesanzeiger. Die alten Vordrucke behalten ihre Gültigkeit.
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