Nur drei von vier: T-Rezepte unterscheiden sich nicht nur in der Farbe von Muster-16-Verordnungen. Es gelten auch besondere Vorgaben. So müssen Ärzte im Verordnungsfeld drei der vier Felder ankreuzen. Ein Kreuz auf einem T-Rezept zu viel ist mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, denn eine Heilungsmöglichkeit für die Apotheke besteht nicht.
Das T-Rezept ist weiß und besteht aus zwei Teilen: Teil I zur Abrechnung mit der Krankenkasse und Teil II zur Übermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auf dem Sonderformular dürfen nur Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verordnet werden und keine anderen. Außerdem gilt die Vorgabe: Nur ein Arzneimittel pro Rezept unter Angabe der Fertigarzneimittelbezeichnung oder des Wirkstoffes inklusive Stärke, Darreichungsform und Menge. Soll ein Rezepturarzneimittel hergestellt werden, sind die Zusammensetzung nach Art und Menge sowie die Gebrauchsanweisung anzugeben.
T-Rezept: Vier Felder, aber nur drei Kreuze
Am linken Rand des Verordnungsfeldes befinden sich unter dem verordneten Arzneimittel vier Felder. Durch Ankreuzen bestätigt der Arzt:
- das Einhalten der Sicherheitsmaßnahmen
- die Übergabe des medizinischen Infomaterials
- Off- oder
- In-Label-Einsatz.
Gesetzt werden müssen insgesamt nur drei Kreuze, denn das Arzneimittel kann entweder nur Off- oder In-Label (entsprechend der Indikation) angewendet werden. Somit sind vier Kreuze eins zu viel. Eine Heilung durch die Apotheke ist nicht möglich. Ebenso besteht kein Retaxschutz. Laut § 6 Rahmenvertrag kann die Apotheke nur nicht retaxiert werden, wenn die Kennzeichnung durch Ankreuzen verrutscht, aber dennoch zuzuordnen ist oder die Kreuze handschriftlich durch den Arzt gesetzt wurden. Es handelt sich hierbei um einen unbedeutenden Formfehler.
Ein Kreuz zu viel, was ist zu tun?
Hat der Arzt ein Kreuz zu viel gesetzt, hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst ein neues Rezept beim Arzt anfordern oder das vorliegende Rezept vom Arzt ändern lassen. Der Mediziner kann das Kreuz streichen und dies am besten mit Stempel, Datum und Unterschrift quittieren. Aber Vorsicht: Die Änderung sollte nicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen und zeitnah erfolgen, denn T-Rezepte sind nur sieben Tagen (sechs Tage plus Ausstellungsdatum) gültig und müssen in dieser Frist beliefert werden.
Das ist neu: Seit April gelten für das T-Rezept zwei formale Änderungen, wobei die Vorgaben zur Rezeptbelieferung unverändert geblieben sind. Neu ist nur, dass auf der Rückseite von Teil II ein Feld für den Apothekenstempel eingefügt und die T-Rezeptnummer um eine Ziffer von sechs auf sieben Stellen verlängert wurde.
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