Sumatriptan ist rezeptfrei: Der Wirkstoff wurde zum 1. November 2020 partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen und die ersten OTC-Präparate sind bereits gelistet. Außerdem wurde der Passus zur Altersangabe bei Almotriptan und Naratriptan entfernt.
Die Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind zum 1. November in Kraft getreten. Neu gefasst werden die Positionen zu den Triptanen. Bei Almotriptan und Naratriptan, die bereits seit einiger Zeit bedingt aus der Verschreibungspflicht entlassen wurden, wurde die Altersbeschränkung gestrichen (der Passus „zwischen 18 und 65 Jahren“ wurde entfernt); Sumatriptan wurde wie folgt gefasst:
Sumatriptan ist von der Verschreibungspflicht „ausgenommen zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach der Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 50 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 100 mg je Packung.“
Hexal und Ratiopharm sind die ersten Hersteller, die Sumatriptan in rezeptfreien Varianten gelistet haben. Arzneimittel, die als verschreibungspflichtig gekennzeichnet sind, dürfen nicht ohne Rezept abgegeben werden.
Sumatriptan ist seit 1993 in Deutschland zugelassen und somit das erste Triptan, dem die Zulassung erteilt wurde. Der Arzneistoff wird zur akuten Behandlung von Migräne mit und ohne Aura sowie bei Cluster-Kopfschmerz eingesetzt und beansprucht den Großteil der Verordnungen für sich. Sumatriptan verursacht eine Verengung der zerebralen Gefäße, die während eines Migräneanfalles weit gestellt sind. Der Wirkstoff vermindert außerdem die Ausschüttung von schmerzauslösenden und gefäßdilatierenden Mediatoren, zu denen auch das Serotonin gehört.
Der selektive Agonist des 5-Hydroxytryptamin-1-like Rezeptors (5-HT1-Rezeptor) ist eines von drei rezeptfreien Triptanen. Naratriptan wurde bereits 2005 und Almotriptan 2007 partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen. Zudem gibt es vier weitere Triptane – Eletriptan, Frovatriptan, Rizatriptan und Zolmitriptan –, die ausnahmslos rezeptpflichtig sind.
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