Sumatriptan ist das dritte Triptan, das aus der Verschreibungspflicht entlassen werden soll. Der OTC-Switch könnte im zweiten Anlauf gelingen. Denn trotz positivem Votum des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (SVA) lehnte der Bundesrat 2013 die Entlassung ab.
Wirkstoffcheck
Sumatriptan ist seit 1993 in Deutschland zugelassen und somit das erste Triptan, dem die Zulassung erteilt wurde. Der Arzneistoff wird zur akuten Behandlung von Migräne mit und ohne Aura sowie bei Cluster-Kopfschmerz eingesetzt und beansprucht den Großteil der Verordnungen für sich. Sumatriptan verursacht eine Verengung der zerebralen Gefäße, die während eines Migräneanfalles weit gestellt sind. Der Wirkstoff vermindert außerdem die Ausschüttung von schmerzauslösenden und gefäßdilatierenden Mediatoren, zu denen auch das Serotonin gehört.
Teilweise Entlassung aus der Verschreibungspflicht
Laut Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird dem Antrag zur partiellen Entlassung aus der Verschreibungspflicht zugestimmt und somit der Empfehlung des SVA aus dem Sommer gefolgt. Das Zünglein an der Waage ist jedoch der Bundesrat.
Der selektive Agonist des 5-Hydroxytryptamin-1-like Rezeptors (5-HT1-Rezeptor) könnte demnach zukünftig zu 50 mg je abgeteilter oraler Form und in einer Gesamtmenge von 100 mg je Packung rezeptfrei zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura zur Verfügung stehen. Vorausgesetzt der Arzt hat die Erstdiagnose bereits gestellt. Die AMVV soll entsprechend geändert werden.
Sumatriptan: Ein Triptan von sieben
Naratriptan wurde bereits 2005 und Almotriptan 2007 partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen. Ebenfalls zur Akutbehandlung, allerdings nur im Alter zwischen 18 und 65 Jahren – gleiches soll auch für Sumatriptan gelten –, nach erfolgter ärztlicher Erstdiagnose. Zudem gibt es vier weitere Triptane – Eletriptan, Frovatriptan, Rizatriptan und Zolmitriptan –, die ausnahmslos rezeptpflichtig sind.
Änderungen auch bei Ibuprofen
Ibuprofen in flüssigen Zubereitungen als Monopräparat soll künftig ab einem Alter von drei Monaten rezeptfrei sein. Bislang lag die Altersgrenze bei sechs Monaten. Hintergrund des Switches war die Tatsache, dass Ibuprofen in rektalen Zubereitungen unabhängig vom Alter rezeptfrei erhältlich ist. Dosiert wird in Abhängigkeit vom Körpergewicht. Flüssige Zubereitungen in einer Konzentration von 20 mg/ml können im Alter zwischen drei und sechs Monaten und einem Körpergewicht von 5 bis 7,6 Kilogramm dreimal täglich zu je 2,5 ml verabreicht werden. Flüssige Zubereitungen zu 40 mg/ml können entsprechend dreimal täglich zu je 1,25 ml gegeben werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Bereitschaft in Pausenzeit: Kein Anspruch auf Vergütung?
Angestellte sind zwar gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu regelmäßigen Pausen verpflichtet, zur Arbeitszeit zählen diese jedoch nicht und werden daher auch …
Finanzielles Extra zur Gesundheit: Betriebliche BU
Neben einem Gehaltsplus können Arbeitgebende auch auf anderen Wegen ihre Wertschätzung zeigen und Angestellte beispielsweise bei der Altersvorsorge unterstützen. Außerdem …
dm baut Versandapotheke für OTC-Präparate auf
Die Drogeriekette dm baut eine eigene Versandapotheke auf. Marktingchef Sebastian Bayer sagte gegenüber dem Handelsblatt, dass man eine entsprechende Gesellschaft …