Stiko: Polio-Impfschutz überprüfen und nachholen
Nachdem in mehreren deutschen Städten zuletzt Polioviren im Abwasser nachgewiesen wurden, appelliert die Ständige Impfkommission (Stiko), den Polio-Impfschutz zu überprüfen und Impflücken schnell zu schließen.
Im aktuellen Epidemiologischen Bulletin weisen die Expert:innen darauf hin, dass die Abwasseruntersuchung als Frühwarnsystem diene, um mögliche Infektionen mit Krankheitserregern schnell aufzudecken. Demnach wurden in den letzten Wochen Polioviren des Typ 2 (circulating vaccine-derived poliovirus type 2, cVDPV2) an mehreren Standorten nachgewiesen.
Umso wichtiger sei es daher, den Polio-Impfschutz von Kindern zu überprüfen. Versäumte Impfungen sollen dabei schnellstmöglich nachgeholt werden. „Um Fälle von Kinderlähmung zu verhindern, müssen Impfserien möglichst zeitnah abgeschlossen und bestehende Impflücken dringend geschlossen werden“, so der Appell.
Nur jedes fünfte Kind hat vollständigen Polio-Impfschutz
Denn: Ungeimpfte Personen können sich bei Infizierten schnell anstecken und an Kinderlähmung (Poliomyelitis) erkranken. Zwar gilt die europäische Region seit mehr als 20 Jahren als Polio-frei. Doch um ein Neuauftreten zu verhindern, brauche es hierzulande eine Impfquote von 95 Prozent. Das Problem: Bei vielen Kindern unter sechs Jahren ist die Grundimmunisierung laut der Stiko unvollständig oder wurde zu spät abgeschlossen. Nur 21 Prozent der Kinder im Alter von zwölf Monaten sind demnach vollständig geimpft.
Impflücken schließen
Die Immunisierung gegen Poliomyelitis setzt sich gemäß der Stiko-Empfehlung aus drei Impfungen (2+1-Schema) zusammen – zwei Dosen im Alter von zwei und vier Monaten sowie eine weitere mit elf Monaten. Dafür soll ein Sechsfachimpfstoff, der außerdem gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Hepatitis B und Haemophilus-Typ b (DTaP-IPV-Hib-HepB) schützen soll, genutzt werden. Eine Auffrischimpfung soll zwischen neun und 16 Jahren erfolgen.
Wie die Stiko angibt, wird jedoch vor allem die dritte Impfstoffdosis meist zu spät verabreicht. Dies sollte zügig nachgeholt werden. „Leichte Erkältungskrankheiten sind kein Grund, fällige Impfungen zu verschieben“, heißt es von den Expert:innen.
Ist die Grundimmunisierung unvollständig, sollte darauf geachtet werden, zwischen der zweiten und dritten Dosis einen Mindestabstand von sechs Monaten einzuhalten. Für Personen, deren Grundimmunisierung nach dem ursprünglich empfohlenen 3+1-Schema begonnen wurde, rät die Stiko, zwischen der dritten und vierten Impfung sechs Monate zu warten.
Neben Kindern sollten außerdem auch Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, auf eine vollständige Grundimmunisierung achten, und zwar unabhängig vom Alter.
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