Die Ständige Impfkommission (Stiko) spricht sich für den Einsatz des Corona-Impfstoffs von Novavax für Menschen ab 18 aus. Außerdem empfiehlt sie den zweiten Booster für bestimmte Patientengruppen.
Der Proteinimpfstoff solle zur Grundimmunisierung mit zwei Dosen im Abstand von mindestens drei Wochen eingesetzt werden, teilte das Expertengremium am Donnerstag mit. Ein entsprechender Beschlussentwurf sei zur Abstimmung an Fachkreise und Bundesländer gegangen, daher seien Änderungen noch möglich. Eine Anwendung bei Schwangeren und Stillenden werde derzeit noch nicht empfohlen, so die Expert:innen.
Nuvaxovid kommt zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung von Covid-19, verursacht durch SARS-CoV-2 bei Personen ab 18 Jahren zum Einsatz. Der proteinbasierte Impfstoff enthält pro Impfdosis von 0,5 ml 5 Mikrogramm des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 und das Adjuvans Matrix-M. Der proteinbasierte Impfstoff enthält keinen Virus oder Virus-Bestandteile, die sich selbst vermehren oder eine Erkrankung auslösen können.
Was ist der Unterschied zu mRNA- und Vektorvirenimpfstoffen? Letztere sorgen dafür, dass der Körper selbst ungefährliche Kopien des Spike-Proteins herstellt.
Nuvaxovid besitzt laut Zulassungsstudie eine Wirksamkeit von 90 Prozent – die Wahrscheinlichkeit, an Corona zu erkranken sank nach zwei Impfdosen um etwa 90 Prozent. Wird Nuvaxovid als Booster eingesetzt, konnte der Impfstoff sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung zu deutlichen Antikörpererhöhungen führen.
Stiko empfiehlt zweiten Booster für bestimmte Gruppen
Außerdem spricht sich die Stiko nun für eine zweite Corona-Auffrischimpfung für gesundheitlich besonders gefährdete und exponierte Gruppen aus. Für Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen soll es eine zweite Boosterimpfung geben.
Wer nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht hat, soll dagegen zunächst keine weitere Booster-Dosis erhalten. Die Expert:innen verweisen zudem auf die bisher legitimierte Datenlage. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Verträglichkeit einer zweiten Auffrischimpfung ähnlich wie nach der ersten sei.
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