Wer bereits eine Corona-Infektion durchgemacht hat, muss laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) nur eine Impfdosis erhalten. Daran ändert sich nichts, allerdings haben die Expert:innen ihre Empfehlung zum Impfintervall aktualisiert. So können Genesene schon ab vier Wochen nach der Infektion geimpft werden.
Bislang galt die Empfehlung, dass Genesene unabhängig vom Alter in der Regel sechs Monate nach der Infektion eine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten sollen. Jetzt hat die STIKO die Empfehlung aktualisiert. Weil das Risiko einer Reinfektion in den ersten Monaten nach der Infektion sehr gering ist und mit zunehmendem Abstand größer werden kann, ist die einmalige Gabe der Impfstoffdosis bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Symptome möglich, wenn beispielsweise eine Exposition gegenüber künftig auftretenden Virusvarianten gegeben ist, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr vermittelt, so die STIKO. „Nach gesicherter asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion kann die Impfung bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.“
Personen mit gesicherter symptomatischer SARS-CoV-2-Infektion empfiehlt die STIKO eine Impfung mit einem Abstand von sechs Monaten nach der Infektion. Da aber die Impfstoffknappheit überwunden scheint, ist die Impfung ebenfalls schon ab vier Wochen nach dem Ende der Symptome möglich, wenn beispielsweise eine Exposition gegenüber künftig auftretenden Virusvarianten gegeben ist, gegen die eine frühere SARS-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr vermittelt.
Warum genügt eine Impfdosis? Wegen der bestehenden Immunität nach einer früheren Infektion, weil damit bereits hohe Antikörperkonzentrationen erreicht werden können, die durch eine zweite Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden können. „Ob und wann zu einem späteren Zeitpunkt eine 2. Covid-19-Impfung notwendig ist, lässt sich gegenwärtig nicht sagen“, so die STIKO.
Eine überstandene Corona-Infektion musste bisher ausschließlich per PCR-Test nachgewiesen werden. Das soll sich nun ändern. Mit der neuen STIKO-Empfehlung genügt künftig auch ein serologischer Antikörpernachweis als Beleg. Im Epidemiologischen Bulletin vom 24. Juni heißt es: „Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder einem spezifischen Infektionsnachweis mittels validierter SARS-CoV-2-Antikörperserologie erfolgen.“
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Neue Leitlinie: Welcher Wirkstoff für welche Kopfschmerzform?
Beinahe jede/r Vierte leidet hierzulande an Migräne. Doch daneben können auch weitere Formen von Kopfschmerzen zu einem hohen Leidensdruck führen. …
Enalaprilmaleat-Schmelztablette: Kinderarzneimittelliste soll erweitert werden
Die Kinderarzneimittelliste soll ergänzt werden, und zwar um Enalaprilmaleat zu 0,25 mg als Schmelztablette. Der Wirkstoff ist zwar schon in …
Mit Schokolade das Diabetes-Risiko senken?
Nachdem in der Adventszeit schon zahlreiche Leckereien verspeist wurden, erreicht das Naschen an den Weihnachtsfeiertagen oftmals seinen Höhepunkt. Vor allem …