Die Sonne lacht und der Frühling kommt gerade so richtig in Fahrt. Da hält sich die Lust, sich nach der Arbeit in der Apotheke noch an die Steuerformulare zu setzen, in Grenzen. Doch langsam drängt die Zeit, denn in 2,5 Monaten ist spätestens Abgabe. Da kommt schnell die Frage auf, ob sich der Termin nicht noch irgendwie nach hinten schieben lässt. So viel vorweg: eine Fristverlängerung ist möglich, aber nicht garantiert.
Der Countdown läuft, in wenigen Wochen endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 – zumindest für diejenigen, die eine/n Expert:in zurate gezogen haben. Für alle anderen heißt es, schon einmal einen Blick auf die Formulare für 2021 werfen. Denn die muss bis 31. Juli beim Finanzamt vorliegen. Wird es zeitlich eng, solltest du dich rechtzeitig um eine Fristverlängerung bemühen. Wie das funktioniert? Wir verraten es dir.
Fristverlängerung: Nur bei wichtigen Gründen
Das Wichtigste vorweg: Einfach so kann die Abgabe der Steuererklärung nicht verschoben werden. „Die Finanzbeamten und -beamtinnen verlängern die Abgabefrist für die Steuererklärung nur noch in Ausnahmefällen, nämlich wenn der oder die Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt“, informiert der Lohnsteuerhilfeverein. Um eine Fristverlängerung zu erhalten, braucht es also einen wichtigen Grund. Dazu zählen beispielsweise eine längere Erkrankung, ein Auslandsaufenthalt oder ein Umzug.
Die Fristverlängerung muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, und zwar rechtzeitig – nicht erst wenige Tage vor Abgabe – und schriftlich. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail genügen dabei jedoch. Wichtig ist in jedem Fall, dass du deinen Wunsch nach Aufschub begründest Außerdem solltest du das zuständige Finanzamt um eine schriftliche Bestätigung der Verschiebung bitten. Gibt der/die Sachbearbeiter:in grünes Licht, bekommst du einen neuen Abgabetermin.
Hilfe in Anspruch nehmen
Das Finanzamt kann, muss aber nicht zustimmen. In diesem Fall musst du dich an die reguläre Frist halten und deine Formulare pünktlich zum 31. Juli abgeben. Denn wer die Abgabefrist versäumt, muss mit Strafen rechnen. Für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung zu spät ist, fallen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Verspätungszuschlag an. 25 Euro sind aber mindestens fällig.
Besonderheit 2022: Da der 31. Juli in diesem Jahr ein Sonntag ist, gilt der 1. August als Abgabedatum.
Eine Alternative zur Fristverlängerung ist es, sich professionelle Hilfe durch ein/e Steuerberater:in oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu holen, denn dann verschiebt sich die Abgabe. Entscheidest du dich erstmals dafür, solltest du das Finanzamt jedoch informieren, damit keine Mahnung ins Haus flattert.
Wegen Corona: Neue Abgabetermine in Sicht
Selbst bei abgelehnter Fristverlängerung besteht noch Hoffnung auf etwas mehr Zeit. Denn das Bundesfinanzministerium hat bereits einen Gesetzentwurf zum „Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ vorgelegt. Darin enthalten sind auch geplante verlängerte Fristen bei der Abgabe der Steuererklärungen für 2021 und 2022.
- 2021: Verlängerung um zwei Monate bis 30. September 2022, für beratene Steuerpflichtige bis 30. Juni 2023
- 2022: Verlängerung um einen Monat bis 31. August 2023, bei steuerlicher Beratung bis 30. April 2024
Selbst für 2020 soll die Abgabefrist in „beratenen Fällen“ noch einmal um drei Monate, also bis 31. August 2022, verlängert werden. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz jedoch noch verabschieden.
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