Statt wegwerfen: Apotheken dürfen Impfstoffe umverteilen
Mehr Flexibilität statt strenger Vorgaben: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lockert mit der „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 an Arztpraxen und Betriebsärzt:innen“ die bislang geltenden strengen Regeln. Schließlich soll keine Impfdosis ungenutzt bleiben.
Die Impfstoffverteilung soll flexibler werden. Die Allgemeinverfügung bietet den Apotheken die Möglichkeit, überzählige und nicht abgerufene Corona-Impfstoffe an andere Vertrags-, Privat- und Betriebsärztinnen, die nicht oder nicht im entsprechenden Umfang bestellt haben, abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Bezugsapotheke des/der Mediziner:in handelt und der/die Ärzt:in ihren Praxisbedarf von der Apotheke erhält. Das Impfzubehör müssen die Apotheken laut Allgemeinverfügung nicht mitliefern. Voraussetzung ist allerdings, dass die Apotheke den übrigen Abgabeverpflichtungen nachkommt und alle Bestellungen bedient.
Achtung: Privatärzt:innen dürfen weiterhin nur beleifert werden, wenn sie die nötigen Nachweise vorlegen.
Außerdem dürfen Apotheken überschüssige Impfdosen an Impfzentren oder mobile Impfteams umverteilen. Warum? „Im fortschreitenden Verlauf der dezentralen Impfkampagne kommt es vor, dass Leistungserbringer ihre Bestellungen bei den Apotheken nicht in vollem Umfang abrufen, weil ihre Patientinnen und Patienten schon anderweitig ein Impfangebot erhalten haben und daher kurzfristig vom Impftermin zurücktreten“, heißt es in der Begründung zur Allgemeinverfügung, die gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Den nicht verimpften Dosen drohe der Verfall, wenn die Apotheken die Impfstoffe nicht unbürokratisch an andere impfbereite Leistungserbringer abgeben könnten.
Merke: „COVID-19-Impfstoffe, die bereits an Arztpraxen oder Betriebsärzt:innen ausgeliefert wurden, dürfen die Apotheken auch weiterhin nicht zurücknehmen“ stellt die ABDA klar.
Auch Ärzt:innen dürfen Impfstoffe ausnahmsweise an andere impfbereite und in räumlicher Nähe liegende Leistungserbringer abgeben, wenn sie die Impfdosen nicht selber verimpfen können. Die Mediziner:innen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Impfstoffe unter Einhaltung der Transportvorgaben abgegeben werden.
43,7 Prozent der Gesamtbevölkerung sind hierzulande vollständig gegen Corona geimpft – 58,9 Prozent haben bereits mindestens eine Impfdosis erhalten (Stand 14. Juli). „Wir müssen das Impftempo hochhalten, um den entscheidenden Unterschied zu machen. Je mehr sich impfen lassen, desto besser kommen wir durch Herbst und Winter. Es ist genug Impfstoff da, Termine sind leicht zu bekommen. Daher mein Appell: Nutzen Sie die Gelegenheit. Lassen Sie sich impfen!“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
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