Statt Freizeit Quarantäne: Sind die Urlaubstage futsch?
Zugegeben, an große Urlaubsreisen ist auch in diesem Jahr kaum zu denken. Also heißt es laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wohl wenn überhaupt „Nordsee statt Seychellen“. Obwohl die Pandemie wenig Lust auf Urlaubsplanung macht, muss der Jahresurlaub in der Apotheke irgendwann genommen werden. Und ein bisschen ausspannen geht ja eigentlich immer – selbst wenn es nur zu Hause auf der Couch ist. Doch was ist, wenn zu Beginn des Urlaubs das Gesundheitsamt anruft? Sind die eingereichten Urlaubstage bei Quarantäne futsch?
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt weiter und damit auch die Zahl der Menschen, die als mögliche Kontaktpersonen gelten. Denn dafür gibt es unterschiedliche Kategorien. Lebst du zum Beispiel mit einer infizierten Person in einem Haushalt oder hattest direkten Kontakt zu ihr/ihm, zählst du zu den Kontaktpersonen der Kategorie I. Das bedeutet, du kannst dich auf einen Anruf vom Gesundheitsamt und 14 Tage in deiner Wohnung einstellen – denn Quarantäne ist angesagt. Besonders ärgerlich ist dies, wenn du eigentlich gerade ein paar Tage frei hast. Doch was passiert eigentlich bei angeordneter Quarantäne mit den Urlaubstagen? Bekommst du diese von dem/der Chef:in zurück?
Quarantäne: Urlaubstage werden nur bei AU gutgeschrieben
Grundsätzlich gilt eine angeordnete Quarantäne nicht automatisch als Krankheit und ist somit kein direkter Grund, damit dir dein Urlaub wieder gutgeschrieben wird. Vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) heißt es dazu jedoch: „Dieser Fall ist mit dem der Krankheit durchaus vergleichbar, denn der/die Beschäftigte kann den Urlaubsanspruch nicht verwirklichen wegen besonderer Umstände, die er/sie nicht zu verantworten hat. Diesen Fall regelt das Gesetz aber nicht.“ Der DGB rät daher zu einem Gespräch mit dem/der Arbeitgeber:in über eine mögliche Verschiebung des Urlaubs.
Anders verhält es sich, wenn du selbst Symptome einer Covid-19-Infektion zeigst. Ist dies der Fall, solltest du dich mit deinem/deiner Ärzt:in in Verbindung setzen. Er/sie kann dich je nach Schwere deiner Symptome krankschreiben, sodass du die durch Quarantäne versäumten Urlaubstage bei Vorlage deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von deinem/deiner Arbeitgeber:in zurückbekommst. Außerdem solltest du dir auch die Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt schriftlich geben lassen, damit du sie im Nachgang belegen kannst.
Wichtig: Trifft dich der Anruf vom Gesundheitsamt nicht im Urlaub, sondern in der Arbeitszeit, solltest du laut der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt auf Folgendes hinweisen:
- Ich arbeite in einer Apotheke und bin für die Aufrechterhaltung des Betriebes unverzichtbar.
- Apotheken obliegt nach § 1 ApoG die öffentliche Aufgabe der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.
Immerhin gehören Apotheken zu den systemrelevanten Einrichtungen und die Mitarbeiter:innen sind dem medizinischen Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern gleichgestellt. Daher sollten die Handlungsanweisungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) beachtet werden. Das Gesundheitsamt könne daher laut der Kammer eventuell Abweichungen vom allgemeinen Kontaktpersonenmanagement vornehmen, mit dem Ziel, die Tätigkeit vorzeitig zur Sicherung der Arzneimittelversorgung zu gestatten.
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