Sprachbarriere: Müssen PTA auf Englisch beraten?
Bei einigen Kund:innen in der Apotheke wird die Beratung zur echten Herausforderung. Denn egal, wie sehr du dich bemühst, der/die Gegenüber scheint nicht zu verstehen, was du sagst. Neben dem Inhalt selbst kann auch die Sprache ein Grund für Verständnisprobleme sein. Doch kann der/die Chef:in eine Beratung auf Englisch zur Pflicht machen?
In der Apotheke suchen die unterschiedlichsten Kundentypen deinen Rat. Je nach Lage kommt dabei auch ein internationaler Kundenstamm zusammen. Sprachbarrieren sind also mitunter vorprogrammiert, beispielsweise wenn Tourist:innen aus anderen Ländern vor dir stehen. Damit der/die Gegenüber dennoch versteht, was du ihm/ihr bezüglich des gewünschten Arzneimittels mitzuteilen hast, bleibt oft nur eine Beratung auf Englisch als Ausweg. Doch längst nicht jede/r Mitarbeiter:in fühlt sich damit wohl. Schließlich sind einige Fachinformationen gar nicht so leicht zu übersetzen. Da stellt sich die Frage, ob der/die Chef:in darauf bestehen darf, dass du ins Englische wechselst.
PTA zur Beratung auf Englisch verpflichtet?
Wie so oft lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag. Denn in der Regel ist dort festgehalten, was die Arbeitssprache ist. In der Regel wird dabei Deutsch genannt. In diesem Fall kann also eine Beratung auf Englisch nicht von dir verlangt werden. Wurde dagegen keine generelle Arbeitssprache festgehalten, kommt das Direktionsrecht von Arbeitgebenden ins Spiel. Demnach darf der/die Chef:in bekanntlich anordnen, wann, wo und wie gearbeitet wird. Und kann im Zweifel auch die Nutzung einer anderen Sprache gehören.
Verlangt die Apothekenleitung von dir eine Beratung auf Englisch, muss sie jedoch ihre eigenen Interessen gegen deine abwägen. Gibst du beispielsweise an, dass du dich damit unsicher fühlst und Angst hast, dem/der Kund:in aufgrund des Sprachwechsels etwas Falsches zu erzählen, sodass es womöglich zu Einnahmefehlern kommt, kann dies ein wichtiger Grund sein, dich nicht dazu zu zwingen, sondern besser eine/n andere/n Kolleg:in hinzuziehen.
Übrigens: Auf der anderen Seite darf der/die Chef:in darauf bestehen, dass Kolleg:innen mit einer anderen Muttersprache während der Arbeitszeit auf Deutsch kommunizieren, insbesondere mit Kund:innen. In der Pause ist dies allerdings in der Regel tabu, informiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Mehr aus dieser Kategorie
Achtung beim April-Gehalt: Wer bekommt weniger Geld?
Die Auszahlung des April-Gehaltes steht unmittelbar bevor. Beim Blick auf den Kontostand beziehungsweise auf den Lohnzettel müssen sich zahlreiche Angestellte …
Mit Hund zur Arbeit: Geduldet heißt nicht erlaubt
Streitthema Hund: Ob dieser mit zur Arbeit darf, sorgt immer wieder für Diskussionen unter Angestellten, mitunter auch in der Apotheke. …
Adexa zum Koalitionsvertrag: Arbeitsbedingungen und Teams müssen im Mittelpunkt stehen
Dass die Apotheken ein eigenes Kapitel im Koalitionsvertrag von Union und SPD erhalten haben, lässt die Branche auf einen Politikwechsel …