Auf dem Deutschen Apothekertag stand heute Gesundheitsminister Jens Spahn den Apotheker:innen Rede und Antwort. In Düsseldorf lobte der Minister die Kolleg:innen nicht nur für ihren Einsatz in der Krise, sondern wies auch auf die dafür geleistete finanzielle Anerkennung hin – nämlich 125.000 Euro je Apotheke.
„Die Apotheken in Deutschland haben in den 18 Monaten gezeigt, dass sie unverzichtbar sind. Unverzichtbar ab dem ersten Tag“, lobt Gesundheitsminister Jens Spahn die Apotheken auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf. Die Menschen hätten sich niedrigschwellig in den Apotheken informiert – und das täglich. „Die Apotheke vor Ort ist unverzichtbar, gerade dann, wenn es darauf ankommt – in der persönlichen und der nationalen Gesundheitskrise.“
Die Leistung wurde allerdings auch entsprechend vergütet – und zwar mit rund 125.000 Euro zusätzlich je Apotheke. „Wenn man es genau rechnet, sind es 125.000 Euro zusätzlicher Umsatz pro Apotheke. Das ist jetzt keine kleine Summe, über die wir hier reden, aber eben auch für eine wichtige Leistung. Wer in der Krise etwas leistet, ohne nach der Stundenzahl zu fragen, der darf dafür auch eine finanzielle Anerkennung bekommen. Da muss man sich nicht wegducken. Dann ist eine finanzielle Vergütung nicht nur ok, sondern fair.“
Auffrischimpfungen gegen Corona in den Apotheken, wie sie vom DAT mit knapper Mehrheit gefordert wird, erteilt der Minister eine Absage. „Mein Gefühl: Jetzt ist nicht die richtige Zeit, den Streit zu führen“, so Spahn. Mit Blick auf die Grippeschutzimpfungen in Apotheken vor Ort hätte er sich mehr Tempo gewünscht. „Es hat mich auch geärgert, dass die Modellprojekte für Grippeimpfungen in Apotheken so lange gedauert haben.“
Klarheit wird es in der kommenden Woche in puncto Entschädigungszahlung für liegengebliebene Grippeimpfstoffe der Saison 2020/21 geben. Laut Spahn soll in der nächsten Woche die Verordnung zur Rücknahme der nicht verimpften Grippeimpfdosen der vergangenen Saison veröffentlicht werden. Insgesamt sollen 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Der Minister räumt vor den Kolleg:innen auch eigene Fehler ein – beispielsweise beim Testhonorar. Zum Start betrug dieses 18 Euro und schnell stand eine Absenkung an. Ziel sei es gewesen, zu Beginn der kostenlosen Bürgertests schnell ein flächendeckendes Testangebot zu schaffen, so der Minister. „Im Nachhinein wäre es besser gewesen, das anders zu gestalten. […] Das kann ich auch nicht schönreden.“ Eine Prüfung stehe auch beim Impfstoffhonorar für die gelieferten Impfdosen an. Die Vergütung der Impfstoffe sei eine Mischkalkulation für Vektor- und mRNA-Impfstoffe, allerdings hätten Vektorvirenimpfstoffe ursprünglich eine größere Rolle spielen sollen als dies inzwischen der Fall ist. Auch beim Honorar für das Ausstellen digitaler Impfzertifikate zeigt sich Spahn selbstreflektiert. Ihm zufolge hätte klarer kommuniziert werden müssen, dass die Vergütung von Anfang an gestaffelt geplant war – zunächst ein höheres Honorar für die Umstellung in den Apotheken, dann eine Absenkung, sobald sich alle Prozesse eingependelt haben.
In puncto Verstetigung der Corona-Sonderregeln bei der Arzneimittelabgabe blieb der Minister zurückhaltend. So handele es sich dabei um Ausnahmeregelungen, die auch notwendig gewesen seien, aber nicht einfach so fortgeschrieben werden könnten.
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