Sorbinsäure: Schlecht löslich und pH-abhängig
Sorbinsäure kommt in der Rezeptur zur Konservierung mikrobiell anfälliger Zubereitungen zum Einsatz. Es gibt jedoch ein Problem – Sorbinsäure löst sich mitunter schlecht, da kann noch so viel gerührt werden.
Sorbinsäure ist ein weißes kristallines Pulver, das sich nur schwer in Wasser löst. Selbst für die geringe Konzentration von beispielsweise 0,16 Prozent wird Wärme benötigt. Das Konservierungsmittel ist gegen Hefen, Schimmelpilze und Bakterien wirksam. Dabei spielt der pH-Wert eine entscheidende Rolle. Der rezeptierbare pH-Bereich liegt zwischen pH 3,5 und 5,5. Liegt der pH-Wert über 6,5, bleibt die antimikrobielle Wirkung aus – basische Zubereitungen können also nicht mit Sorbinsäure konserviert werden. Bei säurelabilen Wirkstoffen wie beispielsweise Erythromycin ist Propylenglycol (20 Prozent) eine Alternative.
Sorbinsäure und Alternativen
Aufgrund der schlechten Löslichkeit in Wasser sind Alternativen gefragt. Infrage kommt die Kombi aus Kaliumsorbat und wasserfreier Citronensäure, die sich um ein Vielfaches besser in Wasser lösen lässt. Hierbei gilt: 0,1 Prozent Sorbinsäure entspricht 0,134 Prozent Kaliumsorbat. Kaliumsorbat selbst hat dabei keine ausreichende antimikrobielle Wirkung. Erst durch eine pH-Anpassung der Zubereitung auf einen pH-Wert unter 5,5 kann eine antimikrobielle Wirkung erzielt werden – was durch die Zugabe von Citronensäure erreicht wird. Bei herabgesetzten pH kann die enthaltene Sorbinsäure, die frei in der Zubereitung vorkommt, ihre Wirkung entfalten. Das NRF liefert zwei Varianten – 0,1 Prozent Citronensäure mit 0,2 Prozent Kaliumsorbat oder 0,07 Prozent Citronensäure mit 0,14 Prozent Kaliumsorbat; wobei erst Kaliumsorbat und im Anschluss Citronensäure gelöst wird.
Benzoesäure nicht in der Pädiatrie
Sorbinsäure ist physiologisch unbedenklich und kann auch bei pädiatrischen Zubereitungen eingesetzt werden. Benzoesäure kann von Kindern unter zwei Jahren aufgrund einer noch unreifen Enzymaktivität nicht vollständig abgebaut werden. Bei zu starker Kumulation kann es zu Schädigungen des zentralen Nervensystems kommen. Außerdem sind Methyl- und Propylparabene für Kinder weniger gut geeignet. Beide Stoffe können zu allergischen Reaktionen führen. In Kosmetika für Babys und Kleinkinder sind beide Stoffe EU-weit seit einigen Jahren verboten.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Amgen stellt Mimpara-Vertrieb ein
Amgen hat zum 15. März den Vertrieb von Mimpara (Cinacalcet) in den EU-/EWR-Märkten eingestellt. Damit geht ein Lieferengpass einher, der …
Keine Retax bei unvollständiger Praxisanschrift
Eigentlich sollte das E-Rezept retaxsicher sein, doch formale Fehler gibt es immer wieder. Ein Beispiel sind unvollständige Anschriften oder Patientennamen, …
Entlassrezept vom Vertretungsarzt erlaubt?
Entlassrezepte dürfen nicht nur von Fachärzt:innen, sondern auch von ihrer Vertretung ausgestellt werden. Auch Ärzt:innen in Weiterbildung sind berechtigt. Doch …