Softer Start: E-Rezept kommt in zwei Schritten
Das E-Rezept startet im Juli in ausgewählten Apotheken in Berlin und Brandenburg. Die bundesweite Einführung lässt noch auf sich warten. Ab Januar 2022 soll im gesamten Bundesgebiet Schluss mit der Zettelwirtschaft sein.
Wie die gematik mitteilt, wird die Einführung des E-Rezeptes in zwei Schritten erfolgen. Start ist im Juli. Dann soll das System in ausgewählten Apotheken, Praxen und bei Patient:innen in der Fokusregion Berlin und Brandenburg auf Herz und Nieren geprüft werden (50 Praxen und 120 der insgesamt etwa 1.300 Apotheken). Damit solle das städtische und ländliche Gebiet abgebildet werden. Die Testphase soll sicherstellen, dass der bundesweite Start möglichst fehlerfrei über die Bühne geht.
„Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Testphase im dritten Quartal können kontinuierlich in der anschließenden bundesweiten Einführungsphase im vierten Quartal einfließen. „Das Vorgehen entspricht dem, was wir auch bei der Test- und Einführungsphase der elektronischen Patientenakte gewählt haben. Um auch die praktischen Erfahrungen mit dem E-Rezept gut skalieren zu können, haben wir uns daher bei der Einführung dieser digitalen Anwendung ebenfalls für eine Testphase entschieden“, erklärt gematik-CEO Dr. Markus Leyck Dieken. „Die E-Rezept-App der gematik wird ohne Verzögerung zum 1.7. verfügbar sein. Die Apotheker werden zu großen Teilen schon im Juli ihre Software installiert haben. Im Verlaufe von Q3/Q4 wird es eine zügige Verbreitung der notwendigen Praxissoftware geben.“
Die Apothekerkammer Berlin teilt mit, sicherzustellen, dass die an der Testphase beteiligten Apotheken rechtzeitig mit Heilberufsausweisen (HBA) für die angestellten Apotheker:innen ausgestattet werden. Alle anderen Kolleg:innen werde die Kammer zu einem späteren Zeitpunkt persönlich anschreiben und zur Beantragung des HBA auffordern. „Bitte warten Sie diesen ‚Startschuss‘ der Kammer ab“, teilt die Kammer mit.
500 Millionen Papierrezepte werden hierzulande pro Jahr von den Ärzt:innen ausgestellt. Rund 73 Millionen Bürger:innen sind gesetzlich krankenversichert. Statt dem rosa Muster-16-Formular sollen die Versicherten ab Januar 2022 ein E-Rezept erhalten, denn das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur gibt die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab Januar 2022 vor. Mit dem E-Rezept kommen auf die Apotheken einige Änderungen zu, beispielsweise in Sachen Wunscharzneimittel.
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