Ausnahmezustand in Apotheken: Der Run auf die Apotheken ist groß, denn seit heute können die Kolleg:innen die begehrten digitalen Impfnachweise ausstellen. Zum Start wurden in nur wenigen Stunden 140.000 Zertifikate ausgestellt.
Auch wenn der gelbe analoge Impfpass längst nicht ausgedient hat und weiterhin seine Gültigkeit besitzt, stehen die Zeichen in puncto Nachweis der Corona-Impfung auf digital und der digitale Impfnachweis ist in den Apotheken das bestimmende Thema. Dass heute auch die Impfstofflieferung erfolgt, gerät beinahe in den Hintergrund. Die Kolleg:innen leisten einmal mehr Großes und stemmen die Mammutaufgabe. In den ersten Stunden wurden bereits 140.000 Zertifikate ausgestellt.
„Der digitale Impfnachweis in Apotheken ist heute erfolgreich gestartet“, zeigt sich der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich zufrieden. Mehr als 13.000 Apotheken sind im Boot und stellen digitale Impfnachweise aus – das sind mehr als zwei Drittel aller Apotheken.
„Bis 11.00 Uhr heute waren bereits 140.000 Zertifikate ausgestellt. Aufgrund der extrem hohen Nachfrage von vielen Bürgerinnen und Bürgern ist das Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de, auf dem man zertifizierende Apotheken finden kann, massiv belastet.“
Phasenweise komme es zu vereinzelten Ausfällen, weil das Portal überlastet ist. „Wir weisen deshalb darauf hin, dass es nicht zwingend notwendig ist, dass sich die Menschen schon heute ihr digitales Impfzertifikat in der Apotheke ausstellen lassen. Die Apotheken bieten den Service auch in den kommenden Wochen weiter an, und der gelbe Impfpass bleibt auch weiterhin gültig.“
Bevor die Apotheken heute Morgen starten konnten, mussten sie erst ein neues Passwort generieren. Die bisherigen achtstelligen Passwörter mussten durch 15-stellige, die Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten müssen, ersetzt werden. Der Grund: der erhöhte Schutzbedarf für personenbezogene Daten.
Das Ausstellen der digitalen Impfzertifikate soll vergütet werden. 18 Euro (Umsatzsteuer inklusive) sollen die Apotheken erhalten, wenn sie eine „nachträgliche erstmalige Erstellung eines Impfzertifikats“ vornehmen sowie für die „Erstellung einer weiteren Ausfertigung eines Impfzertifikats […] bei Abhandenkommen einer bereits erstellten Ausfertigung“. Ein Honorar in Höhe von sechs Euro inklusive Umsatzsteuer sollen die Apotheken erhalten, wenn sie ein Impfzertifikat „für eine erfolgte Zweitimpfung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Impfzertifikates für eine erfolgte Erstimpfung“ vornehmen.
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