Ab heute können Apotheken securPharm-Alarme in der GUI selbst bearbeiten. Somit kann beispielsweise ein Fehlalarm von der Apotheke als solcher gekennzeichnet werden.
securPharm dient dem Schutz vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Seit Februar 2019 ist das System scharfgestellt. Apotheken müssen die Sicherheitsmerkmale checken und die Packungen bei der Abgabe ausbuchen. Dabei wird das Sicherheitsmerkmal der Arzneimittelpackung deaktiviert und die Schachtel verliert ihre Verkehrsfähigkeit.
securPharm-Alarm: Apotheke können Fehlalarme selbst kennzeichnen
Doch ein Alarm beim Scannen ist beispielsweise durch Handhabungs- oder auch Scanfehler schnell ausgelöst. Seit heute können Apotheken über die graphische Benutzeroberfläche des securPharm Apothekenservers (GUI) die neue Funktion der Alarmbearbeitung nutzen.
Wurde aufgrund eines Fehlers beim Scannen ein Fehlalarm ausgelöst, hat die Apotheke jetzt die Möglichkeit, diesen als solchen einzustufen und entsprechend zu kommentieren. Bei Bedarf können Fotos hochgeladen werden. „Das System ermöglicht den Endstellen eine direkte Kommunikation mit dem pharmazeutischen Unternehmer, ohne dass die Anonymität, die der securPharm Apothekenserver bietet, aufgehoben wird“, informiert securPharm.
So läuft die Bearbeitung eines Alarms:
- Alarm wird generiert; initialer Alarmstatus „Angelegt“ und die 7-Tage-Frist zur Bearbeitung des Alarmes startet um 00:00 des Auslösetages.
- Merke: Davon ausgenommen sind Produkte von Herstellern, die nicht an der deutschen Alarmbearbeitung teilnehmen. Für diese gilt: Der Alarm ist unmittelbar „Eskaliert“.
- Alarmstatus „Angelegt“ kann in Status „Gelöst“; „Eskaliert“ (Alarm wurde für die Untersuchung durch die Behörden markiert.) oder „Prüfung“ überführt werden. Wurde der Alarmstatus geändert, greift die 7-Tage-Frist nicht.
- soll Alarmstatus „Gelöst“ oder „Eskaliert“ auf den gegenteiligen Status „Eskaliert“oder „Gelöst“ gesetzt werden, ist dies ausschließlich über den Status „Prüfung“ möglich.
„Der Alarmstatus ist nur eine Informationsquelle zur Beurteilung des Alarmes und damit der Packung. Eine Arzneimittel-Fälschung sollte selbst bei einem Alarmstatus auf ‚Gelöst‘ niemals kategorisch ausgeschlossen werden.“
Aber Vorsicht – nicht immer kann die Apotheke den Grund für den securPharm-Alarm selbst ausmachen und entsprechend als Fehlalarm kennzeichnen. Hier kommen einige Hinweise zum Umgang mit Alarmen:
- Eine Packung mit eskaliertem Alarm kann trotzdem abgabefähig sein.
- Nicht alle Alarme können durch die Apotheke bearbeitet werden – beispielsweise aufgrund von durch den Hersteller unvollständig/fehlerhaft hochgeladenen Packungsdaten.
- Der Alarm-Status ist nur eine Informationsquelle zur Beurteilung des Fälschungsverdachtsfalles.
- „Eskalierter“ Alarm kann als „Fehlalarm“ gekennzeichnet werden.
- Tritt ein Alarm auf, soll geprüft werden, ob ein:
- Scanner oder
- Handhabungsfehler (doppelte Ausbuchung) dahintersteckt.
- Unverzüglich handeln, wenn sich Hinweise verdichten, dass es sich um eine gefälschte Packung handeln könnte.
- Die Benutzeroberfläche erlaubt eine 90-tägige Rückschau.
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