Sechs Fakten, die du nicht über Blister wusstest
In der Apotheke führt am Blister kein Weg vorbei. Immerhin gehört das Verblistern oftmals zu den zentralen Aufgaben, das sogar in § 34 Apothekenbetriebsordnung geregelt ist, von PTA jedoch nur unter Aufsicht eines/einer Apotheker:in übernommen werden darf. Doch seit wann gibt es Blister überhaupt und in welchen Formen? Hier kommen unsere sechs Fakten.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Bullshit-Bingo: Was PTA nur denken.
Nicht immer können PTA im HV sagen, was sie wirklich denken und müssen sich stattdessen auf die Zunge beißen. Wir …
Abda: Nachwuchsgewinnung auf TikTok
Der Fachkräftemangel ist in den Apotheken spürbar und der Nachwuchs knapp. Um die Werbetrommel für die Apothekenberufe zu rühren, setzt …
PTA IN LOVE-week: Wegovy günstiger / ADHS-Falschinfos auf TikTok / Update Pflege-HiMi
Die wichtigsten News rund um die Apotheke im knackigen Videoformat zusammengefasst und mit jeder Menge Spaß und guter Laune präsentiert: …