SARS-CoV-2: Gratis-Testungen in Österreicher Apotheken
Gratis-Testungen für die Bevölkerung: In Österreich sollen so viele Menschen wie möglich auf Covid-19 getestet werden. Bürger*innen können sich kostenlos testen lassen – und zwar auch in Apotheken.
Seit dem 8. Februar testen Österreicher Apotheken auf freiwilliger Basis per Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus – und zwar kostenlos. Mehr als 560 ausgewählte spezialisierte Apotheken nehmen an dem Pilotprojekt teil, das schrittweise erweitert werden soll. Testwillige Apotheken müssen sich zuvor – sofern sie es nicht schon sind – beim Bundesministerium für Gesundheit als naturwissenschaftliche Einrichtung registrieren.
Wer sich in einer österreichischen Apotheke gratis testen lassen will, sollte telefonisch einen Termin vereinbaren, denn es werde eine hohe Nachfrage erwartet. Die Apothekerkammer hat eine Liste mit den teilnehmenden Apotheken veröffentlicht.
„Corona-Tests sind ein wichtiger Pfeiler der Strategie zur Bekämpfung der Pandemie und können den Menschen in vielen Bereichen des täglichen Lebens wieder ein Stück Normalität und Freiheit zurückbringen. Den Apothekerinnen und Apothekern liegt es sehr am Herzen, dazu den bestmöglichen Beitrag zu leisten. Das Testen ist ein essenzielles Mittel für das Eindämmen der Pandemie“, teilt die Apothekerkammer Österreich mit.
Und so laufen die Gratis-Testungen in den Österreicher Apotheken ab
- Apotheke aus der Liste auswählen und telefonisch einen Termin vereinbaren
- E-Card zur Identifikation zum Testtermin mitnehmen
- Apotheker*in nimmt einen Abstrich. Es werden Antigentests verwendet, die eine CE-Kennzeichnung besitzen und vom Hersteller für einen Nasen/Rachen-Abstrich bestimmt sind.
- Bei den Tests müssen alle Schutzvorkehrungen (Schutzanzug, Schutzbrille, FFP2-Maske und Handschuhe) eingehalten werden.
- die Apotheke teilt das Testergebnis mit: Ist es negativ, wird eine Testbestätigung ausgehändigt. Ist das Ergebnis positiv, wird es von der Apotheke an die Gesundheitsbehörde gemeldet und der/die Patient*in begibt sich in Selbstquarantäne und muss einen PCR Test durchführen lassen.
Die anfallenden Kosten für die Gratis-Testungen werden mit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung über die Pharmazeutische Gehaltskasse verrechnet. Den Krankenversicherungsträgern werden die Kosten laut Apothekerkammer vom Bund ersetzt. Für die Abrechnung sollen eigene Abrechnungspositionen mit einer Sonder-PZN geschaffen werden. Für die Bereitstellung des Testkits, die Testdurchführung und die Systemkosten sollen die Apotheken mit 25 Euro vergütet werden.
„Diese Rahmenbedingungen gelten vorerst bis zu einer Evaluierung des Testangebots in den öffentlichen Apotheken Ende Februar/Anfang März. Sollten bis dahin mehr als 1 Million Tests in den öffentlichen Apotheken durchgeführt worden sein, kommt es zu Nachverhandlungen des Kostenersatzes“, teilt die Kammer mit und ruft die Kolleg*innen zur Teilnahme auf. „Durch Ihre Mitwirkung an den ‚Gratistestungen‘ leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zu einer erfolgreichen Pandemiebekämpfung und stärken den Stellenwert der öffentlichen Apotheke als flächendeckende, wohnortnahe und niederschwellige Gesundheitseinrichtung. Bitte beteiligen Sie sich daher nach Möglichkeit an den ‚Gratistests‘. Das gilt vor allem für Apotheken in Regionen, in denen es noch kein öffentliches Testangebot (Teststraßen) gibt.“
Antigen-Schnelltests sind laut Österreichischer Apothekerkammer derzeit gut verfügbar. Es seien hunderte verschiedene Tests am Markt. Allerdings sei die Preisentwicklung dynamisch.
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