Kürzere Isolation, keine Quarantänepflicht mehr: Was in Bayern schon seit vor Ostern gilt, soll nun auch bundesweit zur Regel werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Robert-Koch-Institut (RKI) haben ihre gemeinsame Empfehlung entsprechend angepasst. Die Umsetzung ist jedoch Ländersache.
„Die neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen sind eine Lösung mit Augenmaß. Damit kombinieren wir notwendige Vorsicht mit möglichen Erleichterungen“, erklärt Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach. Bürger:innen, die nachweislich positiv getestet wurden, müssen sich demnach auch weiterhin in behördlich angeordnete Isolation begeben, allerdings nur noch für fünf Tage. Der Grund: Eine Ansteckung mit der Omikron-Variante zeige kürzere Inkubationszeiten und Krankheitsverläufe. Dennoch werde durch das Festhalten an der Pflicht zur Isolation deutlich, dass Corona nach wie vor gefährlich und keine einfache Grippe sei sowie lebensgefährliche Erkrankungen auslösen könne.
Neu: Ein Freitesten nach der fünftägigen Isolation ist nicht mehr vorgeschrieben, wird jedoch „dringend empfohlen“, verkündete Lauterbach in einem Pressestatement. Demnach gilt laut BMG die dringende Empfehlung „zur wiederholten (Selbst-)Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigen-Schnelltest“ sowie zur Selbstisolation, bis der entsprechende Test negativ ist.
Anders als in Bayern wird eine Symptomfreiheit von 48 Stunden vor dem Beenden der Isolation nicht vorgeschrieben beziehungsweise ist lediglich für medizinisches und Pflegepersonal Voraussetzung, um an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Beschäftigte in diesem Bereich dürfen ihre Tätigkeit zudem nach der Isolation nur wieder aufnehmen, wenn sie einen „frühestens am Tag 5 abgenommenem negativen Antigentest oder PCR-Test vorlegen, der von Leistungserbringern nach der Coronavirus-Testverordnung bescheinigt wurde.
Keine Quarantänepflicht, aber tägliches Testen
Auch in puncto Absonderung für Kontaktpersonen von Infizierten greifen neue Empfehlungen. Für sie soll es keine behördliche Quarantänepflicht mehr geben, dafür aber ebenfalls eine dringende Empfehlung zur täglichen (Selbst-)Testung sowie zur selbstständigen Kontaktreduzierung für mindestens fünf Tage, vor allem mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf, wie es von BMG und RKI heißt.
Pflegekräfte und medizinisches Personal müssen sich außerdem in den fünf Tagen nach dem Kontakt zur infizierten Person täglich vor Dienstantritt mittels Antigen-Schnelltest oder Nukleinsäureamplifikationstechnik testen.
Die neuen Empfehlungen zur verkürzten Isolation und dem Ende der Quarantänepflicht von BMG und RKI sollen bundesweit zum Tragen kommen und basieren auf den Beschlüssen von Bund und Ländern. Verbindliche Gültigkeit besitzen sie jedoch nicht, sondern sollen den Ländern „als einheitlicher Mindeststandard“ zur Orientierung dienen. Das bedeutet im Klartext: Die konkrete Umsetzung obliegt den Ländern, die unter Umständen auch weiterhin an strengeren Regelungen festhalten können.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
13. Gehalt: Bis wann muss gezahlt werden?
Während sich nicht alle Apothekenangestellten über Weihnachtsgeld freuen dürfen, ist die jährliche Sonderzahlung Pflicht, zumindest bei Tarifbindung. Doch bis wann …
Ersatzkassen-Rabattvertrag: 9 von 14 Antibiotika aus Europa
Gemäß Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) müssen bei Rabattausschreibungen über Antibiotika auch Unternehmen berücksichtigt werden, deren Wirkstoffproduktion in der EU und …
Kinderkrankentage: Verringert Teilzeit den Anspruch?
Sowohl in diesem als auch im kommen Jahr können berufstätige Eltern jeweils bis zu 15 Kinderkrankentage beanspruchen. Ihr Gehalt bekommen …