Keine Lohnfortzahlung und schon bald auch kein vollständiger Impfstatus mehr: Ohne dritte Corona-Impfung drohen Bürger:innen Einschränkungen. Doch was gilt, wenn sich Personen nach der Auffrischimpfung mit Sars-Cov-2 infizieren? Sollen Genesene eine vierte Impfung erhalten? Das Robert-Koch-Institut (RKI) liefert die Antwort.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes steht fest: Wer seinen Status als vollständig Geimpfte/r behalten möchte, muss ab 1. Oktober drei Impfungen nachweisen können. Mehr noch: Schon jetzt haben Ungeboosterte keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung, wenn sie sich in häusliche Absonderung begeben müssen. Denn die dritte Impfung erhöht den Immunschutz gegen das Coronavirus nach der Grundimmunisierung noch einmal deutlich. So weit, so bekannt. Einen 100-prozentigen Schutz gegen eine Infektion bietet jedoch auch die Auffrischimpfung nicht, stellt das RKI einmal mehr klar. Doch was gilt in Sachen Impfempfehlung für diejenigen, die sich nach der Drittimpfung anstecken?
Infektion trotz Auffrischimpfung: Vierte Impfung für Genesene?
Die Antwort kommt vom RKI: Eine vierte Impfung für Genesene wird nicht empfohlen. In den FAQs auf der Webseite heißt es dazu: „Personen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung mit den aktuell verfügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen.“ Für Genesene mit Dreifachimpfung gibt es demnach keinen Sonderstatus.
Zu einer zweiten Auffrischimpfung raten die Expert:innen der Ständigen Impfkommission derzeit nur „Personen ab 70 Jahren, Bewohner:innen und Betreuten in Pflegeeinrichtungen sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Beschäftigten in medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Bei Impflingen ohne besonderes Risiko genüge die erste Auffrischimpfung für einen guten Schutz vor schweren Verläufen.
Hier ein Überblick zu den Impfempfehlungen für Genesene:
- Infektion ohne Impfung = eine Impfdosis zur Grundimmunisierung mindestens drei Monate nach der Infektion (oder nach vier Wochen bei serologischem Nachweis)
- Infektion weniger als vier Wochen nach der Erstimpfung = zweite Dosis der Grundimmunisierung drei Monate nach der Infektion (oder nach vier Wochen bei serologischem Nachweis)
- Infektion mehr als vier Wochen nach der Erstimpfung = keine zweite Dosis zur Grundimmunisierung notwendig
In puncto Auffrischimpfung gilt: Empfohlen wird diese
- für Personen, die ≥ vier Wochen nach der Infektion eine Impfdosis zur Verbesserung des Immunschutzes erhalten haben, drei Monate nach der letzten Impfung sowie
- für geimpfte Genesene – unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen der Grundimmunisierung – mindestens drei Monate nach der Infektion.
Die Ausnahme: „Tritt die SARS-CoV-2-Infektion jedoch in einem Abstand von ≥ 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfstoffdosis auf und bestand die Grundimmunisierung aus 2 Impfstoffdosen, ist bis auf weiteres keine Auffrischimpfung notwendig.“
Und was gilt bei einer Mehrfachinfektion? Auf diese Frage gibt es laut RKI keine allgemeingültige Antwort: „Bei Personen, die mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, muss im Einzelfall in Abhängigkeit vom Vorliegen einer Immundefizienz, dem Alter, der Zeitpunkte der Infektionen und den Lebensumständen (z. B. Bewohner:nnen von Seniorenheim) über das weitere Vorgehen entschieden werden.“
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