Am Mittwochmorgen hat die Polizei in Stuttgart die Wohnung einer 46-jährigen PTA durchsucht. Die Frau steht im Verdacht, Rezepte manipuliert und sich so Geld verschafft zu haben.
Im Rahmen der richterlich angeordneten Durchsuchung stellte die Polizei umfangreiches Beweismaterial sicher, welches noch der Auswertung bedarf. Um welches Material es sich handelt, konnte eine Sprecherin noch nicht sagen, da die Ermittlungen noch laufen. Zum Hintergrund der Taten ist ebenfalls noch nichts bekannt.
Die PTA steht im Verdacht, über mehrere Jahre Rezepte wissentlich falsch abgerechnet zu haben. So soll die Beschuldigte bar bezahlte Privatrezepte als gebührenfreie Kassenrezepte im Abrechnungssystem erfasst und sich so vermutlich mehrere Tausend Euro zulasten der Apotheke verschafft haben. Das Geld der Privatversicherten landete also nicht in der Kasse der Apotheke, sondern in der eigenen Tasche. Fehlbestände gab es dadurch nicht.
Wie könnte der Betrug aufgefallen sein? Eine Möglichkeit ist aktives Controlling, bei dem eine Differenz der abgerechneten und bedruckten Rezepte auffällt. Einige Kassensysteme zählen die Anzahl der bedruckten Rezepte – diese Zahl kann mit der Anzahl der abgerechneten Rezepten verglichen werden.
Obwohl der Betrug nur schwer zu erkennen ist, kam die Chefin der PTA im Februar dieses Jahres auf die Schliche und erstattete Strafanzeige.
Über welchen Zeitraum die PTA Rezepte manipuliert und sich so bereichert haben soll, ist derzeit noch nicht bekannt. „Wir wissen noch nicht, wann genau die Dame angefangen hat“, so eine Sprecherin. Daher könne auch die genaue Schadenshöhe noch nicht beziffert werden. Ebenso ist aktuell noch unklar, ob weitere Apotheken betroffen sind.
Mehr aus dieser Kategorie
Vegane Arzneimittel: (k)ein Problem?
Der Januar steht ganz im Zeichen der guten Vorsätze. Dabei spielt auch die Ernährung häufig eine Rolle. So möchten viele …
Wissen to go: Rabattverträge beim Privatrezept
Ob Brennen, Jucken oder Stechen – Wer in die Apotheke kommt, braucht neben schneller Hilfe vor allem eines: dein Expertenwissen …
Entlassrezept: N1, N2 oder N3?
Im Rahmen des Entlassmanagements kann nur die kleinste Packung gemäß Packungsgrößenverordnung verordnet und abgegeben werden. Doch nicht immer ist eine …