Der Lieferengpass bei Salbutamol dauert noch immer an. Importe sollen die Versorgung sichern. Weil diese aber zum Teil teurer sind und Importware in der Regel nicht retourniert werden kann, bevorraten sich Apotheken verhalten. InfectoPharm bietet den Apotheken eine besondere Retourenregelung.
Bundesweit fehlt es den Apotheken an Salbutamol in pulmonalen Darreichungsformen. Ein Ende des Engpasses, der seinen Ursprung aus Sicht von InfectoPharm in den exklusiven Rabattverträgen der Krankenkassen hat, ist nicht in Sicht.
Um den Engpass abzufedern, hat InfectoPharm zum sechsten Mal Salbutamol Aldo-Union aus Spanien importiert. Die Packungen tragen die PZN 19196980 und kommen in fremdsprachiger Aufmachung. Die Übersetzungen der spanischen Fach- und Gebrauchsinformationen sind auf der Webseite von InfectoPharm und in der Lauer-Taxe abrufbar. Die spanische Ware kann direkt über den Großhandel bestellt werden. „Ein Import nach Deutschland geht nicht zulasten der Produktverfügbarkeit in Spanien und spanische Patienten werden in der Versorgung nicht gefährdet“, stellt InfectoPharm klar.
Der Salbutamol-Import kann zulasten der gesetzlichen und privaten Kassen abgegeben werden. Allerdings werden die Kosten nur bis zum Festbetrag erstattet. Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlung ausgesprochen, für den Zeitraum des Versorgungsmangels die vollen Kosten zu übernehmen.
„Um eine kontinuierliche Patientenversorgung zu gewährleisten, möchten wir Sie ermutigen, sich mit apothekenüblichen Mengen zu bevorraten“, teilt der Hersteller mit und bietet den Apotheken eine angepasste Retourenregelung. „Apotheken können Salbutamol-Dosieraerosole gemäß unserer Retouren-Regelung nach Ablauf des Verfallsdatums oder dem Erlöschen der Verkehrsfähigkeit in apothekenüblichen Mengen vergüten lassen.“
Retouren sind ab einem Netto-Warenwert von 15 Euro möglich. Verfallene Artikel drei Monate vor bis neun Monate nach Verfall werden zu 50 Prozent auf Basis des AEP vergütet. Außer-Vertrieb-/Außer-Handel-Artikel werden zu 100 Prozent auf Basis des AEP nach Ablauf der gesetzlichen Abverkaufs-Frist vergütet.
Salbutamol gehört zu den Beta-Sympathomimetika und wird aufgrund seines schnellen Wirkeintritts und bronchienerweiternden Effekts bei einem akuten Asthmaanfall eingesetzt. Der Wirkstoff bindet selektiv an die Beta-2-Adrenozeptoren der Bronchialmuskulatur.
Mitte Dezember hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Salbutamol-haltige Arzneimittel zur pulmonalen Anwendung einen Versorgungsmangel festgestellt. Alternative gleichwertige Therapien stehen nicht zur Verfügung. Die Feststellung des Versorgungsmangels ermöglicht einen vereinfachten Import und kann von lebensrettender Bedeutung sein. „Bei salbutamolhaltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel zur Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen, die lebensbedrohliche Verläufe nehmen können. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung“, so das BMG.
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