Das gebärfähige Alter ist ein nicht eindeutig definierter Zeitraum und doch entscheidend, wenn es um die Verordnung von Retinoiden und das Ausstellen von T-Rezepten geht.
Laut Statistischem Bundesamt ist in der Geburtenstatistik für die Abgrenzung des gebärfähigen Alters die Altersspanne zwischen 15 und 49 Jahren üblich. Nur sehr wenige jüngere oder ältere Frauen werden Mutter, heißt es. Allerdings sind in der Zahl der Gesamtgeburten die Kinder dieser Frauen enthalten.
15 bis 49 Jahre ist somit keine feste Zeitspanne, die für die Gebärfähigkeit steht, denn Frauen können auch vor oder nach der Altersspanne ein Kind bekommen. Dabei ist das gebärfähige Alter bei der Verordnung von einigen Arzneimitteln entscheidend.
Isotretinoin ist beispielsweise für Frauen im gebärfähigen Alter kontraindiziert, es sei denn, es werden alle Bedingungen des Schwangerschaftsverhütungsprogramms eingehalten. Laut Fachinformation muss „die Gebärfähigkeit bei allen weiblichen Patienten individuell beurteilt werden.“
Wird der Arzneistoff für Frauen im gebärfähigen Alter verordnet, darf nur der Bedarf für maximal 30 Tage rezeptiert sein. So sollen regelmäßige Kontrolluntersuchungen einschließlich Schwangerschaftstests unterstützt werden. Idealerweise sollten Schwangerschaftstest, Rezeptausstellung und Abgabe am selben Tag erfolgen.
Das gebärfähige Alter ist auch bei T-Rezepten (Lenalidomid, Thalidomid und Pomalidomid) zu beachten. Hierzu hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Checkliste für die Beratung nicht gebärfähiger Patientinnen zum Schwangerschaftsverhütungsprogramm veröffentlicht (Blaue Hand).
Eine Frau gilt als nicht gebärfähig, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Alter ≥ 50 Jahre und seit ≥ 1 Jahr aus natürlicher Ursache amenorrhoisch. Zu beachten ist, dass eine Amenorrhö nach einer Tumortherapie oder während des Stillens die Gebärfähigkeit nicht ausschließt.
- vorzeitige Ovarialinsuffizienz, bestätigt durch einen Facharzt für Gynäkologie
- frühere bilaterale Salpingo-Oophorektomie oder Hysterektomie
- XY-Genotyp, Turner-Syndrom, Uterusagenesie
Eine Definition gibt es auch in der Arzneimittelverschreibungsverordnung nicht, wie soll also die Apotheke die Gebärfähigkeit prüfen? Bestehen Zweifel, empfiehlt es sich Rücksprache mit dem/der Verschreibenden zu halten.
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