Die Entdeckung des Wirkstoffs Penicillin durch Sir Alexander Fleming im Jahr 1928 war der Grundstein für die Erfolgsgeschichte des Antibiotikums. Zuvor war es kaum möglich bakterielle Infektionen wirksam zu behandeln. Allerdings hat jede Entdeckung auch eine Kehrseite, denn nicht nur die Wirkstoffe, sondern auch die Erreger entwickeln sich weiter und machen so den Einsatz von Reserveantibiotika notwendig.
Bei Bakterien handelt es sich um sehr anpassungsfähige Erreger, die sich während ihrer Vermehrung durch Mutation so verändern können, dass sie unempfindlich gegen das verwendete Antibiotikum werden. Diese resistenten Erreger vermehren sich weiter und die Therapie bleibt wirkungslos.
Bedingt durch einen übermäßigen Gebrauch von Antibiotika werden die Resistenzen mehr und mehr gefördert und auch der Einsatz von unspezifisch wirkenden Breitbandantibiotika befeuert diese Entwicklung.
Festlegung der Reserveantibiotika durch die WHO
Die Definition für Reserveantibiotika findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), §35a, Absatz 1c und lautet wie folgt:
Reservestatus für ein Antibiotikum „[…] das gegen durch multiresistente bakterielle Krankheitserreger verursachte Infektionen wirksam ist, für die nur eingeschränkte alternative Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen und dessen Einsatz einer strengen Indikationsstellung unterliegt.“
Folgende Wirkstoffe zählen zu den Reserveantibiotika:
- Cephalosporine der dritten, vierten und fünften Generation (zum Beispiel Ceftolozan in Kombination mit dem Betalactamase-Inhibitor Tazobactam)
- Oxazolidinone (Linezolid und Tedizolid)
- Daptomycin
- Fosfomycin
- Colistin
- Aztreonam
- Tigecyclin
Reserveantibiotika dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten versagt haben. Hier sind vorrangig multiresistente Erreger zu nennen, die sich Patient:innen während eines Krankenhausaufenthaltes zuziehen. Gerade durch offene Wunden oder ein schwaches Immunsystem haben die Bakterien hier leichtes Spiel und machen den Einsatz eines Antibiotikums unverzichtbar.
Was können PTA tun, um den Einsatz von Antibiotika zu verbessern und so Resistenzen vorzubeugen?
Ärztliche Verordnungen mit Antibiotika sind in jeder Apotheke täglich zu beliefern. Der große Knackpunkt hierbei ist die richtige Beratung, um einer Resistenz gegen den Wirkstoff vorzubeugen. Hier können PTA einen großen Teil zur korrekten Anwendung durch ihre fundierte Beratung beitragen.
Das Hauptaugenmerk der Beratung liegt bei der richtigen Einnahme des Arzneimittels. So müssen Antibiotika unbedingt so eingenommen werden, wie es der Arzt oder die Ärztin verordnet hat. Das inkludiert sowohl die Dauer der Anwendung als auch das Einnahmeintervall, welches stundengenau eingehalten werden muss, um einen gleichbleibenden Wirkstoffspiegel im Blut zu gewährleisten. Die genauen Hinweise zur Anwendung sind auf der Packung schriftlich zu fixieren.
Mineralwasser ist für die Einnahme nicht geeignet, da es häufig mit Magnesium, Eisen oder Calcium angereichert ist und so schwer lösliche Komplexe mit dem Antibiotikum gebildet werden können, die die Wirkung abschwächen und wiederum Resistenzen befeuern. Ein großes Glas Leitungswasser ist hingegen sehr gut geeignet.
Sollten am Ende der Einnahme noch Reste des Arzneimittels übrig sein, müssen diese zwingend über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Wiederverwendung bei anderen Erkrankungen oder die Weitergabe an Dritte zur Verwendung ist untersagt.
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