Zuhause ist es zwar bekanntlich am schönsten, doch so langsam droht in der Corona-Krise der Lagerkoller und das Fernweh nimmt zu. Der Sommerurlaub rückt in greifbare Nähe, aber der seit Langem geplante Urlaub ist wegen Corona längst storniert oder das Festival abgesagt. Den genehmigten Urlaub würdest du deshalb am liebsten verschieben, aber geht das überhaupt?
In vielen Apotheken ist die Urlaubsplanung für 2020 bereits seit Dezember 2019 abgeschlossen und die Urlaube sind bereits vom Chef genehmigt. Doch die Corona-Pandemie hat der Planung einen Strich durch die Rechnung gemacht – sei es durch das Arbeiten in festen Schichten oder durch stornierte Reisebuchungen.
Urlaub dient der Erholung, laut Bundesrahmentarifvertrag haben PTA Anspruch auf 34 freie Werktage. Auf eine Sechs-Tage-Woche heruntergebrochen sind das 5,6 Wochen. Mehr Freizeit haben PTA, die fünf Jahre ununterbrochen in einer Apotheke arbeiten. Ihnen wird ein Urlaubstag mehr gegönnt. Wer nicht in Vollzeit in der Apotheke arbeitet, muss den Urlaubsanspruch von Werktagen in Arbeitstage umrechnen. Dazu werden 33 freie Tage durch sechs geteilt und mit der Anzahl der Tage, die tatsächlich gearbeitet werden, multipliziert. Hier ein Beispiel: Wer zwei Tage pro Woche arbeitet, hat elf Tage Urlaub pro Jahr. Urlaub sollte möglichst zusammenhängend genommen und gewährt werden.
Besteht keine Tarifbindung, gibt es bei einer Sechs-Tage-Woche vier Wochen und entsprechend 24 Werktage Erholung.
Genehmigt und nicht mehr gewollt
Der Urlaub ist oft das Highlight des Jahres. Kein Wunder also, dass die Vorfreude groß ist und wir den freien Tagen wie verrückt entgegenfiebern. Wurde der Urlaub aufgrund der Corona-Pandemie gecancelt, ist die Enttäuschung groß. Dann kann man auch arbeiten gehen. Aber geht das?
„Einen Anspruch darauf, dass ein bereits genehmigter Urlaub verschoben wird, gibt es nicht“, sagt Rechtsanwältin Minou Hansen von der Apothekengewerkschaft Adexa. In der aktuellen Situation sind Verständnis und Kulanz gefragt – beide Seiten, Chef und PTA, sollten gemeinsam eine Lösung finden. „Wir haben hier die Erfahrung gemacht, dass es auch einigen Arbeitgebern durchaus Recht ist, wenn verschoben wird. Zum Beispiel, damit ein Schichtbetrieb aufrechterhalten werden kann“, so Hansen.
Chef darf Urlaub verschieben
Anders sieht es aus, wenn der Chef aufgrund von besonderen Umständen des Betriebes ausnahmsweise den Urlaub nicht zulassen kann. Ist dies der Fall, werden die freien Tage auf das nächste Jahr übertragen.
Müssen PTA im Interesse der Apotheke den Urlaub unterbrechen oder einen genehmigten Urlaub verschieben – beispielsweise um den Apothekenbetrieb im Schichtsystem aufrechtzuerhalten –, müssen anfallende nachgewiesene notwendige Mehrkosten, die daraus resultieren, erstattet werden.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BisoASS: ASS und Bisoprolol als Single Pill
Mit BisoASS bringt Apontis Pharma Acetylsalicylsäure und Bisoprolol als Single Pill auf den Markt. Die Fixkombi kommt in zwei verschiedenen …
Ab 2025: KadeFlora Milchsäurebakterien als Vaginalkapseln
Falsche Hygiene, Stress, Infektionen, Hormonschwankungen oder Arzneimittel: Verschiedene Faktoren können dazu beitragen, die Vaginalflora aus dem Gleichgewicht zu bringen. Ist …
E-T-Rezept ab Januar?
Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid dürfen nur auf einem speziellen Formular – dem T-Rezept – verordnet werden. …