Rauchen ist ungesund. Nicht nur für den Körper, sondern auch für das Betriebsklima. Auch in den Apotheken herrscht dicke Luft, wenn es zwischen Rauchern und Nichtrauchern kracht oder im wahrsten Sinne des Wortes raucht. Wer keine Zigarettenpause einlegt und die Stellung in der Offizin und am Telefon hält, fühlt sich oft im Nachteil und Streit ist vorprogrammiert. Ein Recht auf eine Raucherpause gibt es nicht.
Ein Arbeitstag in der Apotheke kann stressig sein und eine Verschnaufpause den Akku wieder aufladen. Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitet, muss eine Erholungspause einlegen. Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die Pause bei einer Schicht von mehr als sechs und maximal neun Stunden 30 Minuten. Wer mehr als neun Stunden am Tag in der Apotheke arbeitet, hat Anspruch auf eine Auszeit von 45 Minuten. Der Mitarbeiter kann die Ruhepausen auch in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufteilen. In dieser Zeit darf der Arbeitnehmer frei entscheiden, wie der diese verbringt, denn der Apotheke muss er nicht zur Verfügung stehen. Es kann also durchgeraucht werden.
Kein Recht auf Raucherpause
„Ich gehe mal schnell eine rauchen“ ist ein Satz, der auch in der Apotheke fällt. Das „nur mal schnell“ kann dabei unterschiedlich lange dauern, vor allem wenn mehrere Kollegen*innen sich auf eine Kippe in der Raucherecke treffen. In der Offizin halten immer die gleichen, nämlich die Nichtraucher die Stellung und die Zigarettenpause wird zum Streitthema.
Dabei gibt es keinen Anspruch auf eine Raucherpause, denn ein Gesetz dazu gibt es nicht. Der Arbeitgeber kann sogar das Rauchen während der Arbeitszeit verbieten, denn er ist verpflichtet, die Rechte der Nichtraucher zu schützen. Gibt es dieses Verbot nicht, müssen Raucherpausen nachgeholt werden. Streng genommen handelt es sich um Arbeitszeitbetrug, wenn die Zigarettenpausen nicht nachgearbeitet werden.
Versicherungsschutz besteht während der Raucherpause ebenfalls nicht, die Zeit der Zigarettenlänge ist nicht unfallversichert.
Dampf aus der Zigarettenpause nehmen
Die Lage zwischen Rauchern und Nichtrauchern kann sich schnell entspannen. Ziel ist es, im Team eine gemeinsame Lösung zu finden, mit der alle einverstanden sind.
Pause aufteilen
Raucher können die Möglichkeit nutzen, die Pausenzeit aufzuteilen. Wer 15 Minuten seiner Tagespausenzeit von der Mittagspause abzieht, kann diese für die Zigarettenpause nutzen. Wer keine Zeit opfern will, sollte nur noch in der Mittagspause zum Glimmstängel greifen. Wer weniger als sechs Stunden pro Tag arbeitet und auf eine Zigarette während der Arbeit nicht verzichten will, sollte die Zeit nacharbeiten.
Arbeitszeit und Pausenzeit werden laut Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter gemäß § 3 durch den Apothekeninhaber festgelegt. Die Apothekengewerkschaft Adexa schreibt dazu: „Generell hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht. Das heißt, er darf bestimmen, wann Angestellte arbeiten oder ihre Pause machen.“
Wer auf Nummer sicher gehen will, dass die Pausenzeiten fix sind, sollte dies im Arbeitsvertrag festhalten. Haben sich Chef und PTA nicht im Vorhinein geeinigt und dies schriftlich dokumentiert, gelten die allgemeinen Bedingungen.
Extrapause auch für Nichtraucher
Den Tag in der Apotheke meistert man nur als Team, Zeit für Groll gibt es nicht. Raucher sollten Nichtrauchern ebenfalls eine Pause der Dauer einer Zigarettenlänge zugestehen. Am besten direkt vor oder nach der Raucherpause, so kommt jeder in den Genuss einer kurzen Erholungsphase. Möglich ist dies jedoch nur, wenn der Chef das Rauchen nicht verboten hat und dem Team sein Ok gibt.
Gemeinsame Auszeit: Die Idee der Friedenspfeife
Zugegeben, nicht jeder Nichtraucher ist von der Idee begeistert, mit den rauchenden Kollegen eine gemeinsame Auszeit zu nehmen und im blauen Dunst zu stehen. Dabei kann gerade das die Stimmung heben und dem Arbeitsklima guttun. Ein Plausch und Informationsaustausch in entspannter Atmosphäre kann den Zusammenhalt stärken.
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