Auch wenn Lieferengpässe den Alltag in der Apotheke bestimmen und eine Ausnahmesituation herrscht, können die Rabattverträge bedient werden – die Rabatterfüllungsquote ist nur leicht gesunken und liegt im vierten Quartal 2022 und ersten Quartal 2023 bei 94 Prozent.
Rabattverträge haben Vorrang – außerdem müssen Apotheken die Wirtschaftlichkeit im Blick behalten, und zwar auch in Zeiten von Lieferengpässen und Sonderregelungen. Dass Apotheken sich an die Vorgaben halten, zeigt eine Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI).
Das DAPI hat die Rabatterfüllungsquoten im Zeitraum vom ersten Quartal 2021 bis zum ersten Quartal 2023 ausgewertet. Außerdem wurden die dokumentierten Fälle für die Akutversorgung/dringender Fall und Rabattarzneimittel nicht lieferbar in den Blick genommen. Die Rabatterfüllungsquote wurde als der Anteil abgegebener Packungen an allen Abgaben im rabattfähigen Markt berechnet.
Die Analysen zeigen für Q4 2022 und Q1 2023 einen leichten Rückgang der Rabatterfüllungsquote auf 94 Prozent. Zum Vergleich: Im Zeitraum Q1 2021 bis Q3 2022 lag die absatzbezogene Rabatterfüllungsquote im Mittel bei 95 Prozent. Bei der Analyse wurden Abgaben mit Sonder-PZN und Faktoren 2, 3 oder 4 nicht berücksichtigt.
Der Anteil der Abgaben mit dokumentierter Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln war im Zeitraum Q1 2021 bis Q3 2022 nur moderat von 1,1 Prozent auf 1,8 Prozent der abgegebenen Packungen gestiegen, so das DAPI. Dann ging der Anteil sprunghaft nach oben – in Q3 2022 auf 4,3 Prozent der Packungen und in Q1 2023 auf 5,6 Prozent. „Diese Werte stellen kein Maß für Lieferengpässe von Arzneimitteln dar“, so das DAPI. Der Grund: Anstelle des nach Rahmenvertrag vorrangig abzugebenden Arzneimittels wurde eine Alternative abgegeben. Dies zeigt einmal mehr, wie viel Apotheken in die Suche nach Alternativen investieren. Eine aposcope-Befragung unter den Apothekenteams zeigt, dass zuletzt 11 Stunden pro Woche zusätzlich für Lieferengpässe aufgebracht wurden.
Was in der DAPI-Analyse nicht erfasst wurde, sind die Fälle, bei denen nicht alle vorrangig abzugebenden Arzneimittel nicht verfügbar waren, sowie Fälle, in denen aufgrund von Lieferschwierigkeiten gar kein Arzneimittel abgegeben werden konnte und Aut-simile versorgt wurde.
Und auch in der Verwendung von Sonderkennzeichen und Akutversorgung/dringender Fall stieg der Anteil nur moderat von im Schnitt 2,2 Prozent von Q1 2021 bis Q3 2021 auf 2,7 Prozent in Q4 2022 und 2,8 Prozent in Q1 2023.
„Diese Werte lassen – insbesondere bei Berücksichtigung der viel stärker gestiegenen Abgaben mit der Kennzeichnung ,Nichtverfügbarkeit eines Rabattarzneimittels‘ auf eine verantwortungsvolle Nutzung der Sonderregelungen durch die Apothekerschaft schließen“, so das DAPI. Zudem zeigten Analysen nur die „Spitze des Eisberges“ dessen, was in den öffentlichen Apotheken täglich an Mehraufwand geleistet werde, um Lieferengpässe zu managen, die Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
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